Parken auf Mallorca: Was Autofahrer über Parkverbote wissen müssen
Wer falsch parkt, riskiert saftige Bußgelder – ein Überblick über Regeln, Ausnahmen und teure Irrtümer

Man kann kurz vor einer Einfahrt mit diesem Schild halten, aber nicht parken. / Guillem Bosch
Auf Mallorca – ob in Palma oder der Touristenhochburg Sóller – wird die Parkplatzsuche für Autofahrer zunehmend zum Albtraum. Das Bevölkerungswachstum und die vielen Mietwagen der Urlauber verschärfen die Lage zusätzlich.
Trotz Bemühungen der Inselverwaltung, nachhaltige Mobilität und den öffentlichen Nahverkehr zu fördern, bleibt das Auto für viele die erste Wahl. Wenn dann nach mehreren Runden kein Parkplatz zu finden ist, greifen manche zu fragwürdigen Tricks: Sie nutzen Ladezonen, Behindertenparkplätze oder stellen sich vor Einfahrten mit Halteverbot – die als „Vado“ (Katalanisch: Gual) gekennzeichnet sind. Aber was gilt, wenn die Einfahrt kein Schild hat?
Beschilderte Einfahrten (Vado señalizado)
Einfahrten müssen korrekt mit dem Schild „Vado permanente“ (R-308) gekennzeichnet sein. In diesem Fall ist das Parkverbot eindeutig, und man sollte vorsichtig sein: Wer den Ein- oder Ausgang von Fahrzeugen blockiert, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 200 Euro wegen Falschparkens (mit Frühzahler-Rabatt 100 Euro), sondern auch, dass der Abschleppdienst gerufen wird – was das Ganze noch teurer macht.
Der spanische Automobilclub RACE erklärt, dass dieses Verbot im Artikel 91.2 der Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación, RGC) geregelt ist. Dort heißt es, dass Halten und Parken so erfolgen müssen, dass der Verkehr nicht behindert wird und kein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Insbesondere muss darauf geachtet werden, wie das Fahrzeug abgestellt wird, und es darf sich nicht in Bewegung setzen, wenn der Fahrer abwesend ist.
Trotzdem ist es erlaubt, in einem Bereich mit Einfahrt kurzfristig (maximal zwei Minuten) zu halten, solange man dabei weder Fahrzeuge noch Fußgänger behindert.
Und wenn die Einfahrt nicht beschildert ist – darf man dort parken?
Laut RACE gehört diese Frage zu den häufigsten unter Autofahrern. Schließlich wird ein solcher Platz nach endloser Parkplatzsuche schnell zur Versuchung. Leider gilt: Auch ohne Einfahrtsschild bleibt das Halten oder Parken vor einer Garage verboten, weil man weiterhin den Zugang für Fahrzeuge blockiert – genau wie Artikel 91 der Straßenverkehrsordnung es festlegt.
Mit oder ohne Schild riskiert man als Fahrer ein Bußgeld von 200 Euro (ohne Punkteverlust). Der Unterschied: Fehlt die Kennzeichnung, besteht trotz Strafzettel keine gesetzliche Verpflichtung, das Fahrzeug abschleppen zu lassen – praktisch hängt das aber von der Einschätzung des zuständigen Beamten ab. Die beste Empfehlung lautet daher: kein Risiko eingehen.
Was passiert, wenn es eine gelbe Linie gibt?
Ein weiteres Szenario: Ein Abschnitt des Bordsteins ist mit einer gelben Linie markiert, eventuell inklusive (oder ohne) Einfahrt, aber ohne Vado-Schild. Was gilt dann? Auch hier bleibt das Parken vor der Garageneinfahrt verboten.
Die Einschränkungen entlang der gelben Linie hängen davon ab, ob sie durchgezogen ist (dann darf weder gehalten noch geparkt werden) oder unterbrochen (dann ist Halten erlaubt, Parken aber verboten). Beide Situationen können zeitliche Begrenzungen haben, die dann durch ein vertikales Schild angezeigt werden müssen.
- Gruselig: Urlauber versucht, mit toter Frau ins Flugzeug zu steigen
- Eröffnungsdatum für neuen Aldi in bei Deutschen beliebter Wohn- und Urlaubsgegend steht fest
- Schnelle Hilfe: Das steckt hinter dem Spendenaufruf für den 87-Jährigen Mallorca-Auswanderer Heinz
- La Fortalesa: So beeindruckend ist der neue Drehort von Pierce Brosnan auf Mallorca
- Ist das Traditionslokal Biggi's aus Cala Millor nach Portocolom gezogen?
- Es wird nass auf Mallorca: Warnstufe Gelb wegen Regen ausgegeben
- Tragödie in Manacor: 18-Jähriger stirbt beim Einsturz eines Hausdaches
- Auszug aus der Traumimmobilie: Wie 'La Residencia'-Gründer Axel Ball einst sein Haus in Llucalcari verlor


