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Umweltzone in Palma: Ab wann gelten die Bußgelder und wer braucht eigentlich die Plakette?

Sanktionen für unerlaubtes Einfahren in der Umweltzone wurden verschoben

In Palma gibt es seit dem 1. Januar eine Umweltzone (Zona de bajas emisiones).

In Palma gibt es seit dem 1. Januar eine Umweltzone (Zona de bajas emisiones). / Robert Ramos

Sarah López

Sarah López

Am 1. Januar 2025 ist die sogenannte Zona de Bajas Emisiones (ZBE) in Kraft getreten, die die Zufahrt in die Altstadt von Palma für ältere und umweltschädliche Fahrzeuge einschränkt. Zur Kontrolle der neuen Regelungen sind 16 Kameras mit automatischer Kennzeichenerkennung an den Einfahrten der ZBE aufgestellt worden. Sie erfassen, welche Fahrzeuge die Umweltzone befahren.

Bußgelder werden noch nicht verhängt

Eigentlich war vorgesehen, bereits ab dem 1. Juli 2025 Bußgelder zu verhängen. Die Stadtverwaltung hat diesen Zeitpunkt nun jedoch verschoben: Sanktionen von bis zu 200 Euro für eine unerlaubte Einfahrt in die Umweltzone soll es nach neuestem Stand erst ab Januar 2026 geben.

Betroffen von den Einschränkungen sind Fahrzeuge mit hohen Emissionen: Dazu zählen Benziner, die vor Januar 2001 zugelassen wurden, sowie Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung vor Januar 2006. Diese dürfen das Stadtzentrum – zwischen dem Meer und den Avenidas – nicht mehr befahren.

Braucht man nun eine Umweltplakette?

Für Verwirrung sorgt immer wieder die Umweltplakette: Auch wenn zunächst gemeldet wurde, dass diese gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein müsse, stellt die Stadt Palma auf Anfrage der MZ klar, dass dies nicht erforderlich ist. Autofahrer sollten aber wissen, in welche Umweltkategorie ihr Fahrzeug fällt. Unterschieden wird in die Klassen B, C, „Eco“ und „0 Emisiones“.

Umweltkategorien im Überblick

In die Klasse „0 Emisiones“ fallen reine Elektroautos sowie Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 40 Kilometern. Die Kategorie „Eco“ setzt sich aus Hybridfahrzeuge mit geringerer Reichweite (unter 40 Kilometern) sowie Autos zusammen, die mit Erdgas (LNG/CNG) oder Flüssiggas (LPG) betrieben werden.

Die Kategorie C, gekennzeichnet durch die grüne Plakette, umfasst Fahrzeuge, die die Euronorm erfüllen: Benziner ab Baujahr Januar 2006 und Dieselfahrzeuge ab September 2015. Die Kategorie B ist für Fahrzeuge mit älterer, aber noch zulässiger Abgasnorm vorgesehen. Dazu gehören Benziner mit Erstzulassung ab Januar 2001 sowie Dieselfahrzeuge ab Januar 2006. Auch größere Fahrzeuge – etwa Pkw mit mehr als acht Sitzplätzen oder schwere Nutzfahrzeuge – fallen in diese Kategorie, sofern sie ab dem Jahr 2006 zugelassen wurden. Wer unsicher ist, in welche Klasse das eigene Fahrzeug fällt, kann es einfach online prüfen: Auf der Website der spanischen Verkehrsbehörde DGT lässt sich mithilfe des Kennzeichens unter „Introduce matrícula a consultar“ die Plakette abrufen.

Trotz der Vorschriften können fast alle Fahrzeuge weiter problemlos in die Altstadt fahren. Laut Angaben der Stadtverwaltung erfüllen rund 96 Prozent der in Palma verkehrenden Autos die geforderten Kriterien. Darüber hinaus gelten zahlreiche Ausnahmen – etwa für Anwohner im Zentrum, medizinische Dienste oder Lieferfahrzeuge.

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