Nächste Hürde genommen: Welche Strafen Zweithausbesitzern drohen sollen, die mehr als ein Auto haben
Inselratspräsident Llorenç Galmés hat am Freitag (13.6.) den Entwurf des Gesetzesvorschlags vorgestellt. Bis es zu möglichen neuen Regeln kommt, dauert es noch eine ganze Weile

Ausländische Kennzeichen sollen künftig häufiger kontrolliert werden.
Mallorcas Inselrat will die Anzahl an Autos auf der Insel drastisch reduzieren. Das dürfte in erster Linie Auswirkungen auf deutsche Urlauber und Zweithausbesitzer haben. Inselratspräsident Llorenç Galmés hat am Freitag (13.6.), wie bereits Ende Mai angekündigt, den Entwurf eines Gesetzesvorschlags den anderen Parteien vorgestellt. Nun beginnt eine Einspruchsfrist, in der Ideen und Anregungen vorgebracht werden können. Einmal im Inselrat beschlossen - das dürfte knapp einen Monat dauern - wird der Gesetzesvorschlag dem Balearen-Parlament vorgelegt, das darüber abstimmt. Die neuen Regeln dürften frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten.
"71 Prozent der Autos, die seit 2020 Mallorca erreichten, sind nicht auf der Insel zugelassen", heißt es in dem 30-seitigen Entwurf. Folglich würden die Fahrzeuge ausschließlich von Urlaubern und Zweithausbesitzern benutzt, die nicht auf der Insel gemeldet sind.
Neue Einreisesteuer bei Überfahrt mit der Fähre
Um diese Anzahl zu verringern, soll es zukünftig eine festgelegte Höchstgrenze an Autos geben, die auf der Insel fahren dürfen. Das gilt vor allem für die Mietwagen-Anbieter, die Tausende Fahrzeuge im Sommer nach Mallorca bringen. Künftig soll es bei der Einreise mit der Fähre eine Steuer für das Mitbringen des Autos geben. Diese kassiert der Inselrat, die Fährunternehmen sollen kontrollieren, dass die Steuer beglichen ist. Ähnliche Steuern gibt es bereits bei der Einreise nach Ibiza und Formentera. Was genau es dann kostet, mit dem Auto nach Mallorca zu kommen, ist noch nicht bekannt. Für Residenten, Zweithausbesitzer - solange es das erste Auto ist -, Menschen mit Behinderung, Lastwagen und bei weiteren Ausnahmen gilt die Steuer nicht.
Nur noch ein Auto für Zweithausbesitzer
Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt, hier aber nicht als Resident gemeldet ist, soll künftig nur noch mit einem Auto pro Immobilie auf der Insel unterwegs sein dürfen. Dieses Fahrzeug muss zudem auf Mallorca gemeldet sein. Sprich: Das deutsche Kennzeichen muss gegen das spanische eingetauscht werden. Wie viele Zweithausbesitzer das betrifft, ist nicht klar. "Wir haben die Verkehrsbehörde DGT angefragt und um entsprechende Daten gebeten", sagte ein Sprecher des Inselrats.
Die Strafen bei Verstößen reichen von 300 Euro bis 30.000 Euro. Zudem, so hebt der Inselrat hervor, kann das Auto für vier Monate konfisziert werden, die Erlaubnis, über die Insel zu fahren, entzogen werden, oder zwei Jahre lang keine neue Erlaubnis erteilt werden.
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