Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Dashcam auf Mallorca? Das müssen Autofahrer beachten

Auf den Straßen von Mallorca kann es wild zugehen. Bei einem Unfall kann man mit einem Video die eigene Unschuld beweisen. Dafür gibt es Dashcams. Das ist bei den Kameras zu beachten

Die Dashcams nehmen permanent durch die Frontscheibe auf, löschen die Aufnahmen aber wieder, wenn nicht zeitnah gespeichert wird.  | FOTO: KUMM/DPA

Die Dashcams nehmen permanent durch die Frontscheibe auf, löschen die Aufnahmen aber wieder, wenn nicht zeitnah gespeichert wird. | FOTO: KUMM/DPA

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Als Mitte September ein Kleinwagen einen Urlauberbus auf der dicht befahrenen Ringautobahn von Palma ausbremste, zum Anhalten zwang und den Fahrer wüst beschimpfte, konnte der Verkehrsrowdy durch eine sogenannte Dashcam ausfindig gemacht werden. Die Verkehrskameras im eigenen Cockpit können auf den manchmal trubeligen Inselstraßen ein wichtiges Beweismittel sein. Sie sind aber auch umstritten.

Wie ist die rechtliche Lage?

„Die Kamera sollte eine geringe Auflösung haben, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein“, resümiert der ADAC die Lage in Spanien, verweist aber auf eine sich schnell ändernde Rechtssituation.

Grundsätzlich gibt es weder in Deutschland noch in Spanien ein Verbot der Dashcams. Der spanischen Verkehrsbehörde DGT ist einzig wichtig, dass die Kamera die Sicht des Autofahrers nicht stört. Die cámara de salpicadero (spanisch für Armaturenbrett) wird auf selbigem oder am Rückspiegel befestigt und ist auf den Blickwinkel des Fahrers ausgerichtet. Dabei darf kein zu klobiges Modell ausgewählt werden. Sollte bei einem Unfall die eingeschränkte Sicht als Mitursache festgestellt werden, droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wie das Handy darf auch die Kamera nicht während der Fahrt bedient werden. 200 Euro und drei Punkte Abzug aus dem Verkehrsregister sind bei Verstoß fällig.

Die Installation der Dashcams ist rechtlich problemlos machbar. Manche Automarken wie Tesla haben sie serienmäßig eingebaut. Einschränkungen kommen durch das Datenschutzgesetz zustande. Die spanische Datenschutzbehörde hebt vier Punkte hervor:

  1. Die Aufnahme darf nur anlässlich eines konkreten Vorfalls starten, sei es automatisch oder manuell.
  2. Der Zugriff auf die Aufnahmen kommt nur bei einem Unfall infrage.
  3. Personen und Nummernschilder der Fahrzeuge, die nicht in den Unfall verwickelt sind, müssen verpixelt werden.
  4. Die vorherigen Punkte können durch das Recht auf Information teilweise eingeschränkt werden.

Der letzte Punkt ist wichtig, denn sonst käme das Datenschutzgesetz einem Verbot der Kameras gleich. Es ist schließlich in der Praxis unmöglich, die Aufnahme der Kamera kurz vor einem Unfall oder einer kritischen Situation zu starten. In der Regel nehmen die Dashcams also kontinuierlich auf und löschen automatisch die Aufnahmen, wenn sie nicht manuell – also nach einem Unfall – gespeichert werden. Artikel 6 des spanischen Datenschutzgesetzes erlaubt die Nutzung der Aufnahmen in derartigen Fällen explizit.

Im Falle eines Zusammenstoßes, bei dem die Schuldfrage ungeklärt ist, können die Aufnahmen der Dashcam als Beweismittel genutzt werden. Erlaubt ist aber nur die Aufnahme durch die Frontscheibe. Die Videos dürfen nur das Gericht, die Anwälte und auch das Versicherungsunternehmen sehen. Neben dem konkreten Zeitpunkt des Unfalls sind 20 Sekunden davor und danach zulässig. Die Kameras dürfen keine Mikrofone haben. Eine Tonaufnahme ist verboten.

Sollte die Kamera nur genutzt werden, um Landschaftsaufnahmen zu machen, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden, gibt es übrigens keine Bedenken des Datenschutzes. Kniffliger wird es, wenn die Aufnahmen im Internet landen oder als Grundlage für eine Anzeige dienen. „Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC-Juristinnen und -Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben“, so der Automobilverband. Ob die Kamera an einem Auto oder einem Fahrrad befestigt wird, spielt rechtlich gesehen keine Rolle.

Was kosten die Kameras?

Die Dashcams gibt es im Elektrofachhandel oder in Online-Shops. Die Auswahl an verschiedenen Modellen zu sehr unterschiedlichen Preisen ist groß. In der Regel sehen die Kameras den sogenannten GoPros oder einer Webcam aus den 90er-Jahren ähnlich. Die günstigsten Modelle gibt es schon für 15 Euro. Die Bewertungen für diese Basis-Modelle lesen sich aber eher abschreckend.

Ab etwa 30 Euro sind die Geräte brauchbar. Die Luxusmodelle kosten über 300 Euro oder gar an die 500 Euro, wie die Kamera des italienischen Herstellers Phonocar, die komplett den Rückspiegel ersetzt. Dafür gibt es eine optisch ansprechende Dashcam mit interaktiver Bedienung. Aufgenommen wird in HD-Qualität in bis zu fünf Minuten langen Zyklen. Wenn es gekracht hat, muss man im Anschluss also direkt die Aufnahme speichern, damit sie nicht wieder gelöscht wird – und hat ein bestens geeignetes Beweismittel.

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents