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Vorsicht, Autofahrer: Auf Mallorca drohen 500 Euro Strafe für Fahrzeuge mit Anhängerkupplung

Nur wer die Anhängevorrichtung korrekt montieren und eintragen lässt, vermeidet hohe Bußgelder

Symboldbild: Ein Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung.

Symboldbild: Ein Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung. / EL PERIÓDICO

Luis Alloza

Autofahrer auf Mallorca sollten aufmerksam sein: Wer eine nicht genehmigte Anhängerkupplung an seinem Fahrzeug montiert hat, riskiert eine Strafe von bis zu 500 Euro. Die Montage der Anhängevorrichtung darf nur in einer autorisierten Werkstatt erfolgen und muss den geltenden Vorschriften entsprechen.

Bei Fahrzeugkontrollen achten die Ortspolizei und die Guardia Civil darauf, ob die Anhängerkupplung fachgerecht installiert und offiziell zugelassen ist. Auch bei der ITV (dem spanischen TÜV) wird überprüft, ob die Vorrichtung von einem zugelassenen Fachbetrieb montiert wurde und über eine gültige Homologation verfügt.

Geldstrafe von bis zu 500 Euro

Wer diese Auflagen nicht erfüllt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Wichtig ist außerdem, dass die Kupplung in der Zulassungsbescheinigung (ficha técnica) eingetragen und im Rahmen einer regulären ITV-Inspektion abgenommen wurde. Autofahrer benötigen dafür ein sogenanntes Konformitätszertifikat sowie eine Einbaubescheinigung der Werkstatt.

Viele entscheiden sich deshalb, die Kupplung direkt beim Fahrzeughändler montieren zu lassen – trotz etwas höherer Kosten –, um den zusätzlichen Papieraufwand zu vermeiden.

Besonderes Augenmerk legt die Verkehrsbehörde auch auf die Sichtbarkeit des hinteren Nummernschilds: Eine montierte Kupplungskugel darf das Kennzeichen nicht verdecken. Ist das Nummernschild nicht vollständig lesbar, droht ein Bußgeld von 200 Euro. Diese Vorschriften sind Teil der seit einigen Monaten geltenden „Anti-Tuning“-Regelung, die strengere Kontrollen und Genehmigungsverfahren für technische Änderungen am Fahrzeug vorsieht.

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