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Weniger Autos, mehr Verstöße: Bilanz der Beschränkungen am Cap Formentor

In den fünf Monaten der Zufahrtsbeschränkung wurden fast 300.000 Durchfahrten registriert

Werden - nach Analyse der Kleidungsvorlieben - vor allem von Urlaubern genutzt: die Shuttlebusse zum Cap Formentor.

Werden - nach Analyse der Kleidungsvorlieben - vor allem von Urlaubern genutzt: die Shuttlebusse zum Cap Formentor. / Joan Frau

Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) zieht Bilanz der diesjährigen Verkehrsbeschränkungen am Cap Formentor im Norden von Mallorca, die vom 1. Juni bis 31. Oktober in Kraft gewesen ist. Nach den Zahlen der DGT gab es einen leichten Rückgang des Fahrzeugaufkommens im Vergleich zum Vorjahr, aber zugleich einen Anstieg der Bußgelder gegen Fahrer, die die Regeln missachtet haben.

Nach Angaben der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) wurden in den fünf Monaten der Beschränkung 297.137 Fahrzeuge erfasst, die von Port de Pollença in Richtung Formentor unterwegs waren – die meisten bis zum Strand, einige aber auch bis zum Leuchtturm, dessen Zufahrt für Privatfahrzeuge gesperrt war. Diese Zahl umfasst laut DGT auch die Shuttlebusse, die mehrmals täglich an den Überwachungskameras vorbeifahren. Rechnet man die Busse heraus, ergibt sich eine Zahl von 258.364 Fahrzeugen. Durchschnittlich waren das am Tag also 1.688 Fahrzeuge – etwas weniger als im Vorjahr 2024, als der Tagesschnitt bei 1.722 Fahrzeugen lag.

Mehr Verstöße – vor allem am Leuchtturm

Die DGT meldet für den abgelaufenen Sommer 2.314 Sanktionsverfahren wegen Verstößen gegen die Verkehrsbeschränkungen – das entspricht 15,1 Bußgeldern pro Tag. Im Jahr 2024 waren es noch 1.175 Strafen (9,6 pro Tag). Während die Straßen in diesem Jahr an 153 Tagen gesperrt war, dauerte die Sperrung im vergangenen Jahr nur 122 Tage.

Der Großteil der Bußgelder (2.285 Fälle) entfiel auf unerlaubte Zufahrten zum Leuchtturm von Formentor, während nur 29 Verstöße den Zugang zur Strandzone betrafen. Die Zufahrt von Port de Pollença zum Strand war an die Verfügbarkeit von Parkplätzen im großen, von der Gemeinde verwalteten Strandparkplatz gebunden. Ein Informationspanel am letzten Kreisverkehr vor der Auffahrt nach Formentor wies auf freie oder belegte Plätze hin; sanktioniert wurden jene Fahrer, die trotz eines belegten Parkplatzes weiterfuhren.

Die Strafen für Verstöße gegen die Zufahrtsbeschränkungen betragen bis zu 200 Euro, können aber bei frühzeitiger Zahlung auf 100 Euro reduziert werden. Die genaue Höhe hängt von der Art des Verstoßes ab – etwa vom Befahren in gesperrten Zeitfenstern oder vom Parken außerhalb ausgewiesener Zonen.

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