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Warnleuchten-Pflicht: Ab wann Bußgelder drohen und was "Kennzeichen-D"-Fahrer jetzt wissen müssen

So hoch sind die Knöllchen und dann werden sie voraussichtlich verteilt

So oder so ähnlich sehen die neuen Warnleuchten aus. Doch Achtung: Nicht alle sind auch offiziell zugelassen.

So oder so ähnlich sehen die neuen Warnleuchten aus. Doch Achtung: Nicht alle sind auch offiziell zugelassen. / Europa Press

Simone Werner

Simone Werner

Der Stichtag für den obligatorischen Einsatz der neuen V-16-Warnleuchten (balizas V-16) steht unmittelbar bevor: Ab dem 1. Januar 2026 haben die bisher verwendeten Warndreiecke auf Mallorca ausgedient. Wer noch keine der dann obligatorischen V-16-Warnleuchten hat, sollte sich dieser Tage eine anschaffen. Wer sie nicht oder nur eine nicht offiziell zugelassene dabei hat, kann bald mit einem Bußgeld von 80 Euro belangt werden. Allen Fahrern, die die Warnleuchten im Falle eines Unfalls oder einer Panne nicht oder nur die illegale verwenden, drohen sogar 200 Euro Strafe.

Viele Autofahrer dürften davon bisher nichts mitbekommen haben. Wie der spanische Generaldirektor für Verkehr, Pere Navarro, kürzlich einräumte, wurde deswegen sogar eine Verschiebung der Frist auf den 31. Juli 2026 erwogen, letztlich aber verworfen. Es soll aber zunächst keine Kontrollen geben, bei denen die Polizei lediglich das Mitführen der Leuchten überprüft und so reihenweise Knöllchen verteilt. In einer nicht näher spezifizierten Übergangzeit würden die Beamten erst einmal nur über die neue Regelung informieren.

Gilt die Regelung auch für "Kennzeichen-D"-Fahrer?

Die Warnleuchten-Pflicht gilt für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge, auch wenn sie im Ausland unterwegs sind. Die spanische Verkehrsbehörde schreibt dazu auf ihrer Website: "Gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 müssen Fahrzeuge im internationalen Verkehr die Vorschriften des Landes erfüllen, in dem sie zugelassen sind." Mallorca-Residenten, die mit ihrem hier zugelassenen Fahrzeug auf Heimaturlaub in Deutschland sind, müssen die baliza also dabei haben.

Doch was ist mit deutschen Urlaubern mit "Kennzeichen D", die auf Mallorca unterwegs sind? Für sie gelten, obwohl sie am hiesigen Verkehr teilnehmen, die Vorschriften in dem Land, in dem die Fahrzeuge zugelassen wurden, also Deutschland. Ein Warndreieck reicht folglich auch weiterhin aus.

Diese Warnleuchte beispielsweise ist zugelassen.

Diese Warnleuchte beispielsweise ist zugelassen. / Screenshot

Sich rechtzeitig das spanische Kennzeichen holen

Nicht-Urlauber, die bisher noch mit einem deutschen Kennzeichen unterwegs sind, seien allerdings gewarnt und sollten die geltenden Ummeldefristen von einer deutschen zu einer spanischen Kfz-Zulassung beachten: Seit Ende 2024 machen die Guardia Civil und der spanische Zoll vermehrt Jagd auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auf Mallorca und den Nachbarinseln. Nach der geltenden Regelung sind alle Steuerresidenten Spaniens sowie Personen, die auf den Balearen ein Gewerbe betreiben, verpflichtet, den Ummeldeprozess spätestens 30 Tage nach Einfuhr des Fahrzeugs zu beginnen. Zusätzlich ist eine spanische Kfz-Versicherung abzuschließen, und sämtliche fahrzeugbezogenen Dokumente müssen auf dem aktuellen Stand sein. Bei Verstößen drohen Strafen von 50 bis 150 Prozent der fälligen Kraftfahrzeugsteuer. 

Hier gibt es die Leuchten

Die Warnleuchten gibt es auf Mallorca in Kaufhäusern wie El Corte Inglés oder Opencor wie auch bei der spanischen Post Correos. Auch Baumärkte wie Bauhaus oder Leroy Merlin oder Kfz-Fachgeschäfte wie Norauto oder Werkstätte (talleres) bieten die balizas V-16 an.

Achtung: Nicht alle sind zugelassen!

Bei den Warnleuchten handelt es sich um kleine, gelbe Blinklichter, die 360-Grad-Licht für mindestens 30 Minuten intermittierend und kontinuierlich ausstrahlen. Die Warnleuchte muss sich mit der DGT 3.0-Plattform verbinden können, die Verkehrsinformationen in Echtzeit liefert. So werden die restlichen Fahrer gewarnt, die sich dem Punkt und auf der Straße nähern.

Persönliche Daten, wie etwa das Kennzeichen eines Fahrzeuges, geben Fahrer beim Verwenden der Warnleuchte nicht preis, so Pere Navarro. Vor einigen Wochen hatten Kritiker Bedenken geäußert. Ihre Angst: Die Warnleuchten könnten Ziel von Hackern werden, so könnten sensible Daten weitergegeben werden.

So verbindet sich die Warnleuchte mit der Cloud DGT 3.0.

So verbindet sich die Warnleuchte mit der Cloud DGT 3.0. / DGT

Wichtig: Nicht alle Warnleuchten weisen die notwendigen Eigenschaften auf und sind damit offiziell zugelassen. In diesem Dokument auf Deutsch der spanischen Verkehrsbehörde können Sie die Details nachlesen. Im Internet, aber auch in physischen Geschäften sind zuletzt viele scheinbar zugelassene Warnleuchten in Umlauf gekommen. Auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung wird zwar explizit mit der Zulassung durch die spanische Verkehrsbehörde geworben, dabei ist dies oft tatsächlich gar nicht der Fall. Vor allem bei Preisen unter 30 Euro sollten Sie in jedem Fall hellhörig werden.

Wer sichergehen will, dass er oder sie die richtige Leuchte kauft, kann auch diese Liste mit allen offiziell zugelassenen Anbietern und Modellen konsultieren.

Mitführen und Anbringen

Die V-16-Warnleuchte muss, aufgeladen oder mit vollen Batterien, im Handschuhfach aller Fahrzeuge mitgeführt werden.

Im Fall einer Panne muss der Fahrer die Warnleuchte an der höchstgelegenen Stelle des Fahrzeugs anbringen, am besten durch das heruntergelassene Fenster, ohne aus dem Fahrzeug auszusteigen. So wird maximale Sichtbarkeit gewährleistet.

Auch wer einen Mietwagen leiht, sollte sich bei der Übergabe versichern, dass die Warnleuchte vorhanden ist und funktioniert.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite der spanischen Verkehrsbehörde unter diesem Link.

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