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Am Freitagabend startet die neue Umweltzone in Sóller – das müssen Autofahrer beachten

Ab Freitagabend gilt im Zentrum von Sóller ein Zufahrtsverbot für Nicht-Anwohner. Wer betroffen ist, welche Ausnahmen gelten und wo Auswärtige künftig parken müssen.

Ab Freitagabend (27.2.) um 23 Uhr gilt in Sóller die Umweltzone

Ab Freitagabend (27.2.) um 23 Uhr gilt in Sóller die Umweltzone / Joan Mora

Sophie Mono

Sophie Mono

Jahrelang hat das Rathaus von Sóller mehr oder weniger hilflos zugesehen, wie es im Zentrum des Städtchens immer wieder zum Verkehrs- und Parkchaos kam. Zu groß ist oft sogar in der Nebensaison der Ansturm an Urlaubern, die den Verkehrsfluss immer wieder zum Erliegen bringen. Damit ist jetzt Schluss. Ab Freitagabend (27.2.) gilt im gesamten Stadtzentrum ein Zufahrtsverbot für Nicht-Anwohner. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Wer ist betroffen?

Die neue Umweltzone (Zona de Baixes Emissions, kurz: ZBE) und das damit verbundene Zufahrtsverbot für nicht autorisierte Fahrzeuge startet am Freitagabend um 23 Uhr. Ab diesem Moment dürfen in dem 72 Hektar großen Stadtgebiet (siehe Karte) nur noch registrierte Fahrzeuge der Einwohner Sóllers sowie Gefährte verkehren, die ausschließlich elektrisch betrieben sind. Einwohner der benachbarten Gemeinden Deià, Fornalutx und Escorca dürfen zwar durch die ZBE fahren, das Parken ist ihnen allerdings nur auf den wenigen kostenpflichtigen ORA-Parkplätzen erlaubt, die innerhalb der ZBE erhalten bleiben. Allen anderen Fahrern ist die Einfahrt in die Umweltzone verboten.

Nordwestlich der Umweltzöne können Auswärtige parken und dann zu Fuß ins Stadtzentrum laufen

Nordwestlich der Umweltzöne können Auswärtige parken und dann zu Fuß ins Stadtzentrum laufen / Ajuntament de Sóller / Lola Humanes

Gibt es Ausnahmen?

Ja, und zwar ganz schön viele. Wie auf einer Liste nachzulesen ist, die das Rathaus auf seiner Website veröffentlicht hat, können auch andere Fahrzeughalter eine Genehmigung beim Rathaus beantragen, um in die ZBE einzufahren. Berechtigt sind Menschen mit Gehbehinderungen oder jene, die gehbehinderte Menschen begleiten, Lieferanten und Baumaschinenführer, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, Übernachtungsgäste in einer Unterkunft innerhalb der ZBE, registrierte Sóller-Residenten mit ausländischem Kennzeichen oder Fahrzeugen, die in anderen Gemeinden zugelassen sind, Journalisten und Eigentümer oder Mieter eines Garagenstellplatzes innerhalb der ZBE.

Wie registriert man sich?

Alle Fahrzeuge, die vor 2026 in Sóller zugelassen worden sind, sind automatisch dazu befugt, die ZBE zu befahren. Ihre Halter müssen also keine Registrierung vornehmen. Fahrzeughalter, auf die die oben genannten Ausnahmen zutreffen, oder jene, die ihr Fahrzeug erst in diesem Jahr in Sóller angemeldet haben, müssen sich vor dem Befahren der Umweltzone darum kümmern, die entsprechende Genehmigung einzuholen. Dies ist online unter diesem Link möglich. Dort den Link MOU200 anklicken. Im Anschluss müssen sämtliche Daten des Fahrzeughalters eingegeben werden, darunter auch die Angaben auf den Fahrzeugpapieren, mögliche Mietwagenverträge und die Gründe, warum man in die Umweltzone einzufahren gedenkt.

Wer nur einmalig oder punktuell in die neue Umweltzone einfahren will, der sollte angesichts des aufwendigen Registrierungsverfahrens überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, doch außerhalb zu parken und das Zentrum zu Fuß zu betreten. Wer Fragen hat, kann sich auch telefonisch an das Verkehrsdezernat der Gemeindeverwaltung wenden (Telefon: 971-63 84 70). Auch hier heißt es: Geduld haben. Aktuell läuft die Nummer aufgrund der vielen Anfragen heiß.

Die Überwachungskameras sind bereits installiert

Die Überwachungskameras sind bereits installiert / Joan Mora

Wo kann man parken?

Die 600 kostenpflichtigen ORA-Parkplätze innerhalb der Umweltzone werden mit der Einführung der ZBE in Anwohnerparkplätze umgewandelt, die fortan ausschließlich lokale Fahrerinnen und Fahrer nutzen dürfen. Die ehemals blau markierten Parkplätze werden derzeit entsprechend zum überwiegenen Teil in Grün umgestrichen. Die wenigen verbleibenden blauen ORA-Parkplätze innerhalb der Umweltzone sind für Fahrzeuge aus Deià, Fornalutx und Escorca vorgesehen. All jene Fahrer, die nicht in Sóller leben und auch keine Sondergenehmigung ein - geholt haben, müssen ab dem Wochenende außerhalb der Stadt parken. Hierfür sind drei Park-and-Ride-Parkplätze an der Umgehungsstraße (Carretera de Desviament) eingerichtet, die westlich am Zentrum vorbeiführt. Wer aus Palma kommend auf Sóller zufährt, erreicht sie, indem er am ersten Kreisverkehr vor dem Ortseingang links fährt und der Umgehungsstraße bis zu einem weiteren Kreisverkehr folgt. Direkt dahinter befinden sich auf beiden Seiten die Parkplätze (siehe Karte). Sie bieten insgesamt Stellplätze für 600 Fahrzeuge – genau so viele, wie in der Stadt nun für Auswärtige wegfallen. Die Nutzung ist kostenpflichtig.

Wie werden Verstöße geahndet?

Damit das Zufahrtsverbot in die Umweltzone auch eingehalten wird, hat die Stadtverwaltung acht Bußgeldkameras an strategischen Punkten installiert. Sie helfen dabei, all jene Fahrzeughalter zu identifizieren und zu sanktionieren, die ohne Genehmigung in die Umweltzone einfahren. Wer sich widersetzt und trotzdem einfährt, muss mit Bußgeldern von 200 Euro rechnen.

Was gilt es sonst zu beachten?

Parallel zur Einführung der Umweltzone sollen ab Freitagnacht auch mehrere Fahrtrichtungen im Zentrum Sóllers geändert werden. Um Chaos zu vermeiden, plant die Ortspolizei, in den ersten Tagen alle ihre Beamten einzusetzen. Konkret sollen die Straßen Carrer Pere Serra, Carrer Sant Jaume und Carrer Isabel II zu den wichtigsten Ausfahrtsstraßen aus Sóller werden. Dagegen wird der Carrer de Cetre zur wichtigsten Einfahrtsroute ins Stadtgebiet. Die Maßnahmen werden mit 600.000 Euro aus dem EU-Aufbaufonds NextGeneration bezuschusst.

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