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"Diskriminierung" gegen "Kennzeichen D" beendet: Palma erlaubt deutschen Mallorca-Urlaubern ab sofort, in die Umweltzone zu fahren

Die Stadtverwaltung sieht nun die Registrierung und Einfahrt von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in die Umweltzone vor, sofern diese die Umweltanforderungen erfüllen

Hinweisschilder auf die Einfahrt in die Umweltzone im Zentrum von Palma.

Hinweisschilder auf die Einfahrt in die Umweltzone im Zentrum von Palma. / Manu Mielniezuk

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Kehrtwende in Sachen Umweltzone auf Mallorca: Wie die Stadtverwaltung Palma am Dienstag (24.3.) in einer Pressemitteilung bekanntgab, wurde die kommunale Verordnung zur Regelung der Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) geändert und erlaubt nun die Registrierung und Einfahrt von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, sofern sie die festgelegten Umweltanforderungen erfüllen.

Die Halter der Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen müssen sich zuvor in das kommunale Register eintragen lassen. Nach Erteilung ist die Genehmigung ab dem beantragten Datum der Einfahrt für 30 Kalendertage gültig. Wichtig: Die Einfahrt in die Umweltzone ist ohne die entsprechende vorherige Genehmigung nicht gestattet und der Antrag muss mindestens fünf Kalendertage im Voraus gestellt werden.

So läuft die Anmeldung

Das Registrierungsverfahren erfolgt über das Formular auf der Website mobipalma.mobi. Dabei müssen die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden: Reisepass oder NIE, Führerschein, Fahrzeugschein beziehungsweise technische Fahrzeugunterlagen und ein Nachweis über die Haltereigenschaft sowie der Beleg über die Einreise auf die Insel. Bei Fahrzeugen im Renting- oder Leasingmodell muss zudem eine Kopie des Vertrags auf den Namen der antragstellenden Person eingereicht werden.

So können Mallorca-Urlauber ihr Auto in der Umweltzone von Palma anmelden.

So können Mallorca-Urlauber ihr Auto in der Umweltzone von Palma anmelden. / Rathaus Palma

Ende 2025 hatten deutsche Autofahrer bemängelt, dass sie mit Bußgeldern in Höhe von 200 Euro belegt wurden, obwohl sie mit Fahrzeugen in die Zone gefahren waren, die alle Kriterien erfüllten. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe in der MZ teilte das Rathaus überraschend mit, dass deutsche Mallorca-Urlauber mit "Kennzeichen D" nicht länger ins Zentrum der Stadt fahren dürfen. Die Stadt setzte sich somit eigenmächtig über die Vorschriften der spanischen Verkehrsbehörde DGT hinweg. Dort heißt es: "In Spanien ist es für Fahrzeughalter mit ausländischem Nummernschild nicht möglich, eine spanische Umweltplakette zu beantragen. Das ist aber auch nicht nötig. Wenn das Auto eine Umweltplakette hat, erkennen wir diese als die entsprechende spanische Variante an."

In der Pressemitteilung spricht die Stadt nun davon, dass man mit der neuen Regelung auf eine Klarstellung der Verkehrsbehörde hinsichtlich der Gleichwertigkeit von Umweltplaketten in verschiedenen europäischen Ländern – konkret in Spanien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark – reagiere. Als man das Projekt der Umweltzone ausgearbeitet habe, sei noch eine andere Auslegung maßgeblich gewesen.

Andere Regeln bleiben bestehen

Mit dieser Aktualisierung, die bereits in Kraft ist, blieben die bereits geltenden Bedingungen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen von in der Umweltzone gemeldeten Einwohnern sowie für Inhaber von Geschäften, Garagen oder Immobilien innerhalb der Zone bestehen, teilt das Rathaus mit. Diese können eine Genehmigung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten beantragen, sofern sie die Umweltanforderungen erfüllen. Neu sei, dass nicht in der Umweltzone gemeldete Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nun eine befristete Genehmigung beantragen können, sofern ihre Fahrzeuge je nach beantragtem Zugangszeitraum die EURO-Umweltstandards erfüllen.

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