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Autolimit auf Mallorca: Diese Fahrzeuge sind nicht betroffen

Die geplante Pkw-Limitierung sieht acht Ausnahmen für Anwohner, Zweitwohnungsbesitzer und bestimmte Berufsgruppen vor. Hier sind sie

Autoschlangen, so weit das Auge reicht: So wie hier in Peguera sieht es vielerorts auf der Insel aus.

Autoschlangen, so weit das Auge reicht: So wie hier in Peguera sieht es vielerorts auf der Insel aus. / José Luis Iglesias

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Johannes Krayer

Johannes Krayer

Der Inselrat von Mallorca will am Freitag (5.6.) das lange geplante Autolimit für Mallorca beschließen. Die regierende Volkspartei PP wird dabei auf Stimmen der Opposition angewiesen sein, da der Bündnispartner im Inselrat, die rechtsextreme Vox, bereits ihren Widerstand gegen das Vorhaben kundgetan hat.

Allerdings dürften die Sozialisten der PSOE und die Ökopartei Més bereitstehen, um die Initiative abzusegnen. Danach muss das Autolimit noch durch das Balearen-Parlament, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Ob das in diesem Jahr noch klappt, ist zumindest fraglich.

Diese Ausnahmen soll es geben

Wichtige Details des Autolimits sind zudem weiter offen. Weder Inselratspräsident Llorenç Galmés noch der Dezernent für Raumordnung, Mobilität und Infrastruktur im Inselrat, Fernando Rubio, nannten bislang eine konkrete Obergrenze für Fahrzeuge. Auch zur möglichen Höhe der Einnahmen aus der künftigen Gebühr machten sie keine Angaben. Klar ist allerdings inzwischen, welche Fahrzeuge nicht von dem Limit betroffen sind. Das fasste der Inselrat in einer Pressemitteilung wie folgt zusammen:

  • Fahrzeuge, deren Halter natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz auf Mallorca sind, sofern das Fahrzeug in einer Gemeinde auf Mallorca steuerlich gemeldet ist. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die für die Vermietung eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge, deren Halter natürliche Personen sind und keinen Wohnsitz auf der Insel haben, jedoch Eigentümer einer Wohnung auf Mallorca sind. In diesem Fall gilt die Ausnahme nur für ein Fahrzeug pro Immobilie, sofern nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug steuerlich unter dieser Adresse gemeldet ist.
  • Fahrzeuge, deren Halter natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz auf Mallorca sind und die im Rahmen eines Leasing- oder Rentingvertrags genutzt werden.
  • Fahrzeuge, deren Halter Personen mit Wohnsitz auf Formentera, Menorca oder Ibiza sind und die nachweisen können, dass sie aus beruflichen oder medizinischen Gründen nach Mallorca reisen müssen.
  • Fahrzeuge, deren Halter Personen sind, die nachweisen können, dass sie sich aus beruflichen Gründen vorübergehend nach Mallorca begeben müssen.
  • Fahrzeuge, deren Halter auf Mallorca wohnhafte Personen sind, die sich vorübergehend außerhalb der Insel aufhalten und nachweisen können, dass sie aus schwerwiegenden medizinischen oder familiären Gründen auf die Insel reisen müssen.
  • Fahrzeuge, die dem Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität dienen und ordnungsgemäß als solche ausgewiesen sind.
  • Dienst- und Einsatzfahrzeuge der öffentlichen Hand, darunter in jedem Fall Fahrzeuge der Sicherheitskräfte, der Feuerwehr, Krankenwagen und Fahrzeuge des Gesundheitswesens, Leichenwagen, Fahrzeuge des Zivilschutzes, des öffentlichen Nahverkehrs und des Schülertransports, Taxis sowie Fahrzeuge der Müllabfuhr und Straßenreinigung. Nicht als Dienstfahrzeuge gelten in diesem Sinne Fahrzeuge, die Mietwagenfahrdienste anbieten und deren Fahrergenehmigung nicht auf Mallorca registriert ist.
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