Mit diesen Fahrzeugen und Nachweisen dürfen Sie am Tag der Sonnenfinsternis auf Mallorca überall hin
Zwischen 15 und 21 Uhr soll am 12. August der Verkehr rund um die besten Plätze zur Beobachtung der Sonnenfinsternis begrenzt werden. Einige Fahrzeuge dürfen die Kontrollen trotzdem ohne Nachweis passieren

Am 12. August dürfte der Verkehr auf Mallorca stellenweise ins Stocken geraten / Miguel Vicens
Motorräder, Mopeds und Fahrräder werden am Tag der totalen Sonnenfinsternis auf Mallorca die geplanten Verkehrskontrollen ohne Einschränkungen passieren dürfen. Während Autofahrer am 12. August den Grund ihrer Fahrt nachweisen müssen, benötigen Fahrer von Zweirädern keine Bescheinigung.
Die Verkehrsbeschränkungen betreffen vor allem die Serra de Tramuntana. Kontrollen sind unter anderem auf der Panoramalandstraße Ma-10 zwischen Andratx und Pollença sowie auf Zufahrtsstraßen zu Aussichtspunkten, Buchten und anderen geeigneten Beobachtungsorten vorgesehen. Dazu gehören Sant Elm, Playa de Palma, das Santuari de Cura, Sant Salvador und der Leuchtturm von ses Salines.
Die Einschränkungen gelten grundsätzlich von 15 bis 21 Uhr. Die Behörden können sie jedoch früher in Kraft setzen, falls Parkplätze bereits voll sind oder sich die Verkehrslage zuspitzt. Das Verlassen der betroffenen Gebiete bleibt jederzeit möglich.
Diese Nachweise brauchen Sie
Anwohner dürfen mit dem Auto in die gesperrten Gebiete fahren. Sie müssen ihren Wohnsitz mit dem Personalausweis oder einer Meldebescheinigung nachweisen. Auch Eigentümer einer Zweitwohnung erhalten Zugang. Als Belege akzeptieren die Behörden unter anderem eine Kopie der Eigentumsurkunde, eine Versorgungsrechnung oder einen Beleg über die Grundsteuer (IBI) auf den Namen der einfahrenden Person.
Beschäftigte von Hotels, Restaurants und anderen Betrieben innerhalb der Sperrzonen dürfen ebenfalls passieren. Dafür müssen sie einen Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers oder eine Gehaltsabrechnung vorzeigen.

Mit diesem deutschsprachigen Flyer informiert die Balearen-Regierung die Urlauber. / CAIB
Auch Gäste mit einer Reservierung in einem Hotel oder einer anderen touristischen Unterkunft innerhalb des betroffenen Gebiets erhalten Zufahrt. Ihr Fahrzeug darf dort während des Aufenthalts jedoch nicht abgestellt bleiben. Die balearische Landesregierung empfiehlt den Unterkünften deshalb, einen alternativen Transport für ihre Gäste anzubieten.
Restaurantgäste dürfen nur dann mit dem Auto einfahren, wenn der Betrieb über eigene Parkplätze verfügt und sowohl die Reservierung als auch den Stellplatz bestätigen kann. Restaurants ohne Parkplatz sollen für ihre Gäste ebenfalls eine andere Anreisemöglichkeit organisieren.
Vorsicht mit den Augen!
Zugelassen sind außerdem Fahrzeuge der Rettungsdienste, Krankentransporte und Fahrzeuge wichtiger öffentlicher Dienste. Auch Taxis, Chauffeurdienste (VTC), Busse des öffentlichen Verkehrsverbunds TIB sowie gebuchte Reisebusse dürfen die Kontrollstellen passieren.
Reisebusse, die Fahrgäste zu geöffneten Betrieben bringen, dürfen während des Aufenthalts der Kunden allerdings nicht im Gebiet geparkt bleiben. Lieferdienste müssen ihre Waren bereits vor Beginn der Einschränkungen zustellen.
Die Regionalregierung hat die Regelungen in einem Katalog mit häufig gestellten Fragen zum Sicherheits- und Verkehrskonzept veröffentlicht. Sie ruft außerdem dazu auf, die Sonnenfinsternis ausschließlich mit zertifizierten Schutzbrillen nach der Norm ISO 12312-2 zu beobachten. Ohne geeigneten Schutz drohen irreversible Augenschäden.
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