Seit Samstag (26.6.) ist die allgemeine Maskenpflicht im Freien auf Mallorca und den Nachbarinseln ebenso wie in ganz Spanien aufgehoben. Die spanische Regierung hatte diesen Schritt in Richtung Normalität bereits angekündigt, jetzt sind die Details auch noch einmal offiziell im Amtsblatt (BOE) nachzulesen.

Vorab: Dabei haben sollten Sie die Maske dennoch jedes Mal, wenn Sie das Haus verlassen.Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin:

  • In allen geschlossenen öffentlichen Räumen - beispielsweise im Rathaus oder Museum, aber auch in Restaurants während man auf das Essen wartet oder in Geschäften müssen alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr weiterhin eine Maske tragen.
  • Im Freien muss die Maske immer dann aufgesetzt werden, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Menschen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann, beispielsweise in vielfrequentierten Fußgängerzonen oder Meerespromenaden oder auf Märkten mit viel Andrang.
  • Auch in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeugen, Schiffen, Bussen oder Zügen) muss die Maske aufbehalten werden, ebenso an Flughäfen, Bahnhöfen oder Haltestellen. Auf Fähren darf die Maske in der Kabine oder auf Deck abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Bei privaten Transporten in Kleinbussen muss die Maske aufgesetzt werden, wenn neun Leute (inklusive Fahrer) zusammenkommen, die nicht im selben Haushalt wohnen.
  • Bei Open-Air-Events wie Konzerten muss die Maske nur dann getragen werden, wenn die Besucher stehen.

Hier muss die Maske nicht mehr getragen werden:

  • Bei Spaziergängen oder anderen Aktivitäten im Freien, bei denen der Mindestabstand gewahrt werden kann.
  • In Seniorenresidenzen oder Tageszentren dürfen die Nutzer die Maske auch in Gemeinschaftsräumen abnehmen, wenn mindestens 80 Prozent der Nutzer und Mitarbeiter geimpft sind. Mitarbeiter und Besucher müssen aber weiterhin die Maske tragen, wenn sie die Innenräume betreten. /somo