In einer außerordentlichen Kabinettssitzung hat die Balearen-Regierung am Montag (16.8.) beschlossen, das nächtliche Versammlungsverbot bis mindestens 15. September beizubehalten. Bis auf Weiteres darf man daher auf Mallorca und den Nachbarinseln zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens nur mit Mitbewohnern zusammen sein. Das gilt sowohl innen als auch außen sowie in privaten und öffentlichen Räumen.

Die Verlängerung dieser Grundrechts-Einschränkung, die erneut von dem balearischen Oberlandesgericht genehmigt werden muss, war weitgehend erwartet worden. Ende vergangener Woche hatten Gewerkschaften und Arbeitgeber mehrheitlich ihre Zustimmung signalisiert.

In der Praxis ist das Versammlungsverbot eine Art Partyverbot: Die Regierung hatte damit auf die am Strand, in den Szenevierteln sowie in den Gewerbegebieten feiernden Menschenmengen reagiert. Viele Einheimische und Urlauber haben sich so mit Covid-19 angesteckt.

Das Versammlungsverbot greift ab einer Corona-Inzidenz von 350 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen 14 Tagen und einer Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern von über 5 Prozent (oder von 2 Prozent bei den normalen Krankenhausbetten). In diesem Fall gilt das Versammlungsverbot dann zwischen 2 Uhr und 6 Uhr.

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Ab einer 14-Tage-Inzidenz von 450 Fällen und einer Belegung der Intensivbetten von 10 Prozent oder der Krankenhausbetten von 5 Prozent, gilt das Versammlungsverbot bereits ab 1 Uhr. Dies ist derzeit auf sämtlichen Balearen-Inseln der Fall. Auf Mallorca beträgt die 14-Tage-Inzidenz derzeit 548,6, Tendenz fallend.

Die Landesregierung will das nächste Mal am 23. August über das Versammlungsverbot entscheiden./ck