Im Vorfeld einer Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit der Bedingungen zur Wiedereröffnung der Diskotheken auf Mallorca und Ibiza, hat die Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca den Plänen der Balearen-Regierung schon einmal zugestimmt. Aus Sicht der 'fiscalía' gibt es keine Einwände, den Covid-Pass für den Einlass in die Discos zu verlangen.

Sollte der Oberste Gerichtshof der 3G-Regelung für das Insel-Nachtleben ebenfalls zustimmen - eine Entscheidung wird noch in dieser Woche erwartet - dürfen die Discos ab Freitag (8.10.) wieder öffnen. Im Innern kämen dann maximal 75 Prozent der sonstigen Gäste zusammen. Beim Tanz gilt Maskenpflicht. Die Einnahme von Getränken findet im Sitzen und in einem von der Tanzfläche abgetrenten Bereich statt. /tg