Das Sozialgericht in Palma de Mallorca hat die Sanktion aufgehoben, die die städtischen Verkehrsbetriebe EMT gegen einen ihrer Busfahrer verhängt hatte. Sein Vergehen: Der Mann hatte eine Gruppe von vier Fahrgästen, die vom Hafen zum Flughafen fahren wollten, darauf hingewiesen, dass die Fahrt mit dem Taxi schneller und billiger sei.

Am 25. Oktober 2020 erkundigte sich der Busfahrer bei einem Taxifahrer nach dem Preis und der Dauer dieser Fahrt und teilte der Gruppe mit, dass sie mit dem Taxi 12 Euro günstiger dran seien als mit dem Bus. Da das Unternehmen EMT die Fahrer in der Vergangenheit darauf hingewiesen hatte, dass sie verpflichtet seien, alle beobachteten Mängel zu melden, um den Service zu verbessern, ließ der Mann es dabei nicht bewenden: Er schickte im Anschluss eine WhatsApp-Nachricht an seine Vorgesetzten, um sie darüber zu informieren, was er herausgefunden hatte.

Keine Absicht, dem Unternehmen zu schaden

Die EMT leiteten daraufhin ein Verfahren gegen den Fahrer ein und klagten ihn wegen eines sehr schweren Fehlverhaltens an, das mit einer 21-tägigen Suspendierung vom Dienst und vom Gehalt verbunden war. Der Fahrer focht die Sanktion vor Gericht an.

Das Unternehmen war der Ansicht, dass der Fahrer mit der Absicht gehandelt hatte, den EMT zu schaden. Das Sozialgericht in Palma ging jedoch davon aus, dass kein strafbares Verhalten des Fahrers vorlag und hob die Sanktion und ihre Folgen auf.

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Die Richterin bestätigte, dass der Fahrer, wie er selbst erklärte, nie die Absicht gehabt hatte, dem Unternehmen zu schaden, sondern "im Gegenteil versuchte, ihm zu nützen", indem er die Verantwortlichen über "die zu verbessernden Mängel informierte, damit das Unternehmen in seinem Sektor wettbewerbsfähig bleiben konnte." Die Kunden hätten sich für das Taxi entschieden, weil es billiger war und sie schneller zum Flughafen brachte, so die Richterin.

In dem Urteil wird betont, dass das Verhalten des Fahrers ihm selbst keinen besonderen Vorteil gebracht habe, da er dieselbe Strecke ohnehin zurücklegen musste, ob mit oder ohne Fahrgästen. "Dieses Vorgehen zeugt von der Ehrlichkeit des Arbeitnehmers und vermittelt dem Bürger einen 'guten Eindruck' vom öffentlichen Dienst", heißt es im Urteil. /bro