Berufungsgericht in Belgien lehnt Auslieferung des Skandal-Rappers Valtònyc ab
Richter schließen spanische Straftatbestände als Auslieferungsgründe aus

Der erste Musiker, der in Zeiten spanischer Demokratie für seine Texte ins Gefängnis muss: Valtonyc. / Foto: G. Bosch
M.Z.
Ein Berufungsgericht im belgischen Gent hat am Dienstag (28.12.) die Auslieferung des mallorquinischen Rappers Josep Miquel Arenas, alias Valtònyc, an Spanien abgelehnt und damit ein erstinstanzliches Urteil bestätigt.
Die Entscheidung galt als wahrscheinlich, nachdem die Richter bereits zwei der drei Straftaten, wegen denen der Skandal-Rapper von der spanischen Justiz gesucht wird, im Vorfeld ausgeschlossen hatten: die Beleidigung der Krone und die Verherrlichung des Terrorismus. Offen war noch, ob der 28-Jährige wegen Morddrohungen ausgeliefert werden könnte. Das Berufungsgericht sah diese jedoch offenbar von der künstlerischen Freiheit gedeckt.
Valtònyc ist ein linksradikaler Befürworter der Unabhängigkeit Kataloniens und Mallorcas von Spanien und hat in seinen Liedern teils wüste Beschimpfungen und Bedrohungen gegen Polizei, Politik und Königshaus ausgestoßen. Erstmals festgenommen wurde er als 18-Jähriger im Jahr 2012. Im Februar 2017 verurteilte ihn der Nationale Gerichtshof von Spanien (Audiencia Nacional) zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe, deren Vollstreckung sich Valtònyc im Juni 2018 durch die Flucht nach Belgien entzog.
Der Rechtsstreit um die Auslieferung zieht sich schon seit Jahren hin. Es sei "ein guter Tag für die Musik und die Freiheit der Meinungsäußerung", sagte Simon Bekaert, der belgische Anwalt von Valtònyc. Der Rapper feierte die Entscheidung mit dem Foto eines Stinkefingers vor der spanischen Botschaft in Brüssel. Die Staatsanwaltschaft kann nun gegen das Urteil Berufung einlegen und den belgischen Kassationsgerichtshof anrufen, der sich jedoch nur mit formalen Fragen beschäftigt. /ck
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