Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat das Rathaus von Palma de Mallorca zur Zahlung von 42.290 Euro an eine Frau verurteilt. Die Passantin war aufgrund des schlechten Zustands des Bürgersteigs in einem Abschnitt des Carrer de Llucmajor in El Molinar gestürzt.

Das TSJIB gab einer Berufung des Opfers statt und hob ein vorheriges Urteil auf, das ihr keine Entschädigung zugestand. Allerdings fällt die Summe geringer aus, als die Klägerin ursprünglich gefordert hatte: Sie hatte wegen des Vorfalls auf eine Zahlung von mehr als 50.000 Euro spekuliert.

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Fehlende Bodenplatten

Zum Zeitpunkt des Unfalls, im Februar 2014, fehlte teilweise der Gehwegbelag und einige der Bodenplatten waren entfernt worden. Das Gericht geht davon aus, dass es nicht möglich ist, direkt zu beweisen, dass das Opfer mit seinen Fuß in eines der Löcher im beschädigten Bürgersteig geraten war. Allerdings sei der marode Zustand der einzige Grund, der einen Sturz auf einem ebenen Bürgersteig erklären könne. /bro