Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat entschieden: Die Landesregierung muss im Streitfall um die Villensiedlung "Muleta II" in Port de Sóller rund 91 Millionen Euro an die Firma Birdie Son Vida zahlen, die dem deutschen Immobilieninvestor Matthias Kühn gehörte. Die Richter lehnten den Einspruch der Regierung gegen das Urteil von Ende Januar ab.

Die Summe ergibt sich aus der Strafe von 63,5 Millionen Euro plus 28 Millionen Euro an Zinsen. Der Balearen-Regierung bleibt jetzt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof in Madrid, um die Zahlung der Rekordstrafe zu verhindern. Dem Urteil geht ein jahrzehntelanger Rechtsstreit voraus.

33 Villen oberhalb der Bucht von Sóller

Kühn hatte das Grundstück für das "Muleta II" genannte Bauvorhaben im Jahr 1999 erworben. Insgesamt sollten 33 Villen oberhalb der Bucht von Sóller entstehen. Die Fläche war zu dem Zeitpunkt als Bauland deklariert. Neun Jahre später verabschiedete die sozialistische Regierung um Ministerpräsident Francesc Antich ein neues Raumordnungsgesetz. Dieses deklarierte das Gebiet als landschaftlich geschützt und nicht-bebaubar.

Kühn zog gegen die Landesregierung vor Gericht und verlangte einen Schadensersatz von 100 Millionen Euro. Doch die konservative Nachfolgeregierung kam 2013 mit dem Unternehmer zu einer Übereinkunft: "Muleta II" durfte mit einer Ausnahmeregelung wieder gebaut werden. Die Klage wurde zurückgezogen. Kühn behielt sich aber rechtliche Schritte vor, sollte die Abmachung nicht eingehalten werden.

Raumordnungsgesetz von 2017 macht alle Hoffnungen für Muleta II zunichte

Birdie Son Vida beantragte daraufhin die erneute Umwidmung bei der Gemeinde Sóller. Diese aber stellte auf Durchzug und weigerte sich, die notwendigen Baugenehmigungen zu erteilen. Das 2017 verabschiedete Raumordnungsgesetz der Linksregierung begrub endgültig die schwindenden Hoffnungen, "Muleta II" doch noch noch zu bauen. Birdie Son Vida war 2016 im Zuge der Insolvenz der Kühn-Gruppe an die spanische "Bad Bank" Sareb gegangen. /pss