Im Prozess um den Tuberkulose-Tod eines 28-jährigen Migranten sind am Mittwoch (27.4.) auf Mallorca eine Ärztin und ein Krankenpfleger des Krankenhauses von Inca freigesprochen worden. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Mediziner dem Mann eine angemessene Behandlung verweigert hätten.

Der Vorfall hatte sich im Jahr 2013 ereignet. Der Senegalese Alpha Pam bat im Krankenhaus um eine Untersuchung, da es ihm nicht gut ging. Laut der Aussage eines Freundes, der Pam damals begleitete, hatte der Patient eine Überweisung aus dem Gesundheitszentrum in Can Picafort dabei, um eine Röntgen-Untersuchung durchzuführen. Die angeklagten Mediziner bestreiten das. Als der Senegalese das Krankenhaus betrat, hätte er zudem nur leichte Symptome gehabt.

Antibiotika gegeben und nach Hause geschickt

Die Ärztin hatte ihm deshalb Antibiotika und andere Medikamente verschrieben und ihn aufgefordert, sich innerhalb von zwei Tagen an den Hausarzt zu wenden, wenn es ihm nicht besser ging. "Die Behandlung, die er erhielt, war sehr angemessen", sagte der Krankenpfleger vor Gericht aus. Pam starb einige Tage später.

Im Laufe des Prozesses verwickelte sich der Hauptzeuge in Widersprüche. Zudem konnte nicht hinreichend erklärt werden, warum Pam am 28. Februar die Überweisung erhielt, aber erst am 5. April ins Krankenhaus ging.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden

Die Familie des Verstorbenen hatte den Angeklagten Totschlag durch grobe berufliche Fahrlässigkeit vorgeworfen. Sie forderte eine einjährige Haftstrafe sowie 150.000 Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Der Fall hatte damals politische Debatten ausgelöst. Ein Gesetz verpflichtete irreguläre Migranten, bei der Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem eine Zuzahlung zu leisten. Die Opposition forderte den Rücktritt vom balearischen Gesundheitsministers Martí Sansaloni (PP). Diese verwies damals darauf, dass auf den Balearen auch Menschen ohne rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung eine kostenlose Behandlung gewährleistet wurde, vor allem wenn es sich um Notfälle oder ansteckende Krankheiten handle. Der Fall des Senegalesen sei eine Ausnahme gewesen. /pss