Anmerkung: Dieser Artikel erschien erstmals im Mai 2022.

Der Fall des Pärchens in Santa Catalina, das beim Sex auf offener Straße gefilmt wurde, hat große Wellen geschlagen. Auf die Beschwerden der Anwohner antwortete das Rathaus von Palma de Mallorca, dass die Lage durch die Benimm-Regeln und die aufgestockten Polizeieinheiten im Sommer unter Kontrolle sei. Da laut Polizei keine offizielle Anzeige gegen das Pärchen vorliegt, wird in dem Fall nicht weiter ermittelt und den sich körperlich Liebenden droht kein Bußgeld.

Bei einer Pressekonferenz am Dienstag (3.5.) erklärte die für die Sicherheit in Palma de Mallorca zuständige Stadträtin Joana Maria Adrover, dass keine zusätzlichen Maßnahmen nötig seien. Bereits am Montag (2.5.) haben die Sondereinheiten der Polizei, die auf die Einhaltung der Benimmregeln auf Mallorca achten, ihren Dienst aufgenommen. Dabei sei neben der Playa de Palma eben auch Santa Catalina besonders im Fokus der Beamten.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Doch wie sieht es nun mit den Bußgeldern aus, wenn man beim Liebesspiel in der Öffentlichkeit erwischt wird? Grundsätzlich muss dabei unterschieden werden, ob es sich um eine Straftat oder "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Der Straftatbestand besteht laut spanischem Gesetz nur, wenn der Sex vor Minderjährigen oder Menschen mit Behinderung vollzogen wird. In dem Fall droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis einem Jahr - Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt - und ein Bußgeld in Höhe von 360 bis 720 Tagessätzen - abhängig vom Einkommen.

Auch wenn es keine Straftat ist, ist der Sex in der Öffentlichkeit dennoch nicht erlaubt. Sprich, wer es in einem Auto auf einem leeren Parkplatz, in einer einsamen Bucht oder eben auf offener Straße treibt - und dabei erwischt wird -, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die spanienweite Regelung schreibt ein Knöllchen in Höhe von 100 bis 600 Euro vor.

Bis zu 3.000 Euro Bußgeld

Jedoch kann auch die Gemeinde selbst Bußgelder festlegen. Das Rathaus Palma hat zwar keine spezifische "Sex-in-der-Öffentlichkeit-Klausel", es ist aber - wenngleich nicht ausdrücklich erwähnt - in den Benimmregeln enthalten. Diese schreiben bei leichten Vergehen Bußgelder in Höhe von 100 bis 750 Euro, bei schweren Vergehen 750,01 bis 1.500 Euro und bei sehr schweren Vergehen 1.500.01 bis 3.000 Euro vor.