Es ist eine Warnung auch an weniger berühmte und begüterte Menschen. Zum Beispiel an viele Mallorca-Deutsche. Die kolumbianische Pop-Sängerin Shakira wird sich vor Gericht dafür verantworten müssen, dass sie vorgab, ihren Hauptwohnsitz auf den Bahamas zu haben, obwohl sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbrachte. So zumindest die Anschuldigung.

Die 45-Jährige ist mit einem Antrag gegen einen Steuerstrafprozess gescheitert. Ein Gericht in Barcelona habe die von ihr eingelegte Beschwerde zurückgewiesen, teilte der Oberste Gerichtshof Kataloniens am Donnerstag (26.5.) mit. Shakira wollte die Entscheidung eines Richters vom vergangenen Juli für die Eröffnung eines Strafprozesses stoppen.

Die Justiz wirft ihr Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in den Jahren 2012 bis 2014 vor. Shakira, die mit Hits wie "Waka Waka" und "Hips Don't Lie" berühmt wurde, könnte bei einer Verurteilung sogar Haft drohen. Wann der Prozess gegen den Superstar beginnen könnte, war zunächst nicht bekannt.

Im Kern geht es um die Frage, wo sie in den drei Jahren steuerpflichtig war. Die Justiz sagt, in Spanien, weil sie sich in jedem der drei Jahre mehr als 183 Tage pro Jahr dort aufgehalten habe. Die Sängerin bestreitet das und betont, sie habe ihren Wohnsitz in dieser Zeit auf den Bahamas gehabt. Sie habe nur ihren Partner, den Fußballstar Gerard Piqué vom FC Barcelona, mit dem sie zwei Kinder hat, wiederholt besucht. Erst ab 2015 habe sie dann ständig in Barcelona gelebt. Zudem habe sie alle Steuern inzwischen nachgezahlt.

Detektivischer Ehrgeiz beim Finanzamt

Das Finanzamt hatte großen detektivischen Ehrgeiz gezeigt, um der Sängerin die Ansässigkeit in Spanien nachzuweisen. Wie die Zeitung "El País" 2020 berichtete, jagte die Finanzbehörde dem Star monatelang nach. Unter anderem wurden Fan-Accounts auf Social Media analysiert, die Fotos von Shakira posten, wo sie gerade auftaucht. Auch ihre Besuche - zweimal wöchentlich - beim Frisör in Barcelona wurden dokumentiert. Bei der Kita des ersten Sohnes erklärte man den Ermittlern, dass die Sängerin das Kind regelmäßig hinbringe und auch zu den Elternabenden komme.

Auch das Reiseverhalten analysierte das Finanzamt. Shakira hatte sich geweigert, Flugtickets vorzulegen, die ihre Ansässigkeit auf den Karibikinseln belegen könnten. Doch durch die zahlreichen öffentlichen Auftritte, Tourneen, TV-Shows sowie Informationen von Zeugen, ließ sich in mühsamer Puzzlearbeit feststellen, dass Shakira in der Zeit ganze 37 Länder besuchte. Die Bahamas waren nicht in dieser Liste vertreten. Wenn Shakira mal eine Pause von ihren vielen Terminen hatte, landete der Flieger immer am selben Ort: Barcelona.

Hintergrund: In Spanien gilt man als steuerlich ansässig, wenn man mehr als die Hälfte des Jahres, also 183 Tage, in dem Land verbringt. Eine Anmeldung bei den Behörden ist dafür nicht notwendig. Eine Bescheinigung der Steueransässigkeit in einem anderen Land reicht nicht aus, um der Steuerpflicht zu umgehen. Im Zweifel kann man auch unbemerkt ansässig werden. Erkennen die Behörden eine Ansässigkeit an, ist man in dem Kalenderjahr für das gesamte Weltvermögen steuerpflichtig.