Seit Wochen wird auf Mallorca wie in ganz Spanien über Fälle von Nadelstichen gerätselt. Dabei wird meistens Frauen in Diskotheken ein Betäubungsmittel mit einer Spritze verabreicht. Auf Mallorca gab es bislang eine Handvoll dieser Fälle. Zu sexuellen Übergriffen war es in keinem der gemeldeten Attacken gekommen.

Nun hat die Nationalpolizei in Palma de Mallorca einen 17-Jährigen verhaftet. Der junge Mann soll eine solche Nadelattacke erfunden haben. Der Vorfall sei vor einigen Tagen in einem Club an der Playa de Palma passiert. Nachdem er gestochen wurde, habe er das Bewusstsein verloren. Als er später aufwachte, sei sein Mobiltelefon verschwunden gewesen.

Ermittlungen deckten Ungereimtheiten auf

Die Polizei stieß bei den Ermittlungen recht schnell auf Ungereimtheiten in der Geschichte. Mehrere Zeugen wurden befragt, keiner von ihnen hatte bemerkt, dass es zu der Nadelattacke gekommen war. Auch die Auswertung der Überwachungskameras ergab keine Erkenntnisse über den Tathergang oder mögliche Täter.

Die Beamten konfrontierten den jungen Mann mit den Ergebnissen der Ermittlungen. Dieser gab daraufhin zu, den Vorfall erfunden zu haben. Tatsächlich habe er sein teures Mobiltelefon verloren und wollte das Geld von der Versicherung kassieren. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Der Fall wurde der Jugendstaatsanwaltschaft übergeben.

Ähnlicher Fall mit deutschem Urlauber

Der Fall erinnert an den eines deutschen Urlaubers, der vor einigen Tagen ebenfalls eine falsche Anzeige erstellte. Der Mann gab an, Ende Juli in den frühen Morgenstunden nach einem Clubbesuch mit einem Messer bedroht worden zu sein. Dabei soll ihm sein Handy gestohlen worden sein, dessen Wert er auf über 1.000 Euro bezifferte. Auch in dem Fall entdeckten die Ermittler recht schnell Ungereimtheiten in der Geschichte. Der Urlauber wurde ebenfalls festgenommen. Er gab ebenfalls zu, einen Versicherungsbetrug geplant zu haben.

Das spanische Strafgesetzbuch sieht für falsche Anzeigen eine Haftstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren vor, die in der Regel auf Bewährung oder als Geldstrafe ausgesetzt wird.  /pss