Das Verbraucherministerium auf Mallorca hat einem deutschen Wirt an der Playa de Palma ein Bußgeld in Höhe von genau 60.001 Euro aufgebrummt. Der 64-Jährige hatte an seiner Bar "Beim Kumpel" Wandgemälde von alkoholischen Getränken anbringen lassen, unter denen Preise aufgeführt wurden. Bei einer Routinekontrolle konnte der Deutsche aber keine Preisliste vorzeigen, wie er der MZ berichtet. Das hat ihm nun die Höchststrafe beschert, die ihn um die Existenz bangen lässt.

Vor sechs Monaten hat Volker Reitzig aus Bochum die kleine Kneipe in einer Parallelstraße der Küstenpromenade auf Höhe des Balneario 2 eröffnet. Früher betrieb der 64-Jährige eine Pizzeria in Cala Ratjada. Eine Bar in Arenal, das sei schon immer sein Traum gewesen.

Preise an die Wand geschrieben

Wie aus dem Protokoll der Behörde zu entnehmen ist, kam am 5. Juni ein Kontrolleur in dem Lokal "Beim Kumpel" vorbei. Reitzig hatte die Wände neben aufgehängten Fußballtrikots mit Motiven von fünf Bierflaschen, einer Jägermeister-Flasche und einer Sangria-Karaffe bemalen lassen. Die Darstellung alkoholischer Getränke an sich dürfte aber nicht das Problem gewesen sein. Viel mehr jedoch, dass unter den Gemälden Preise standen: Der halbe Liter Sangria 7 Euro, der Liter 12 Euro. Laut dem Wirt handelt es sich dabei um Kunst, da die Preise - mit Ausnahme der Sangria - nicht einmal den Beträgen entsprechen, die er von den Kunden verlange.

Das viel größere Problem ist das Fehlen einer richtigen Preisliste. "Am Tag der Kontrolle hatte ich gerade eine neue Preisliste erstellt, die ich zu dem Zeitpunkt meinem Steuerberater zur Kontrolle vorgelegt hatte", sagt der Deutsche. Eine alte Preisliste hatte er auch nicht mehr vorrätig. Der Kontrolleur ließ den Wirt die Preise und die Alkoholwerbung überdecken. "Die Bierflaschen habe ich einfach mit Cola-Aufklebern überklebt", sagt Reitzig.

Verschiedene Strafmaße

Vor einer Woche kam nun der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert. Das Ministerium sieht einen Verstoß gegen das Anti-Sauftourismus-Gesetz, da Alkohol in großen Maßen angeboten wird und keine Preisliste vorhanden ist. Wobei es an späterer Stelle heißt, dass der Wirt eine Karte nachreichen konnte, aus der hervorgeht, dass keine Getränke in Litergläsern ausgeschenkt werden. Die Behörde sieht somit von dem Vorwurf des begünstigten Alkoholexzesses ab. Also 60.001 Euro Strafe wegen einer fehlenden Preisliste? Auf Nachfrage der MZ verweist das Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium auf den Datenschutz. "Wir können keine Auskunft zu einzelnen Fällen geben", sagt eine Sprecherin.

Das Strafmaß ist in leichte Vergehen, schwere und sehr schwere Vergehen unterteilt.

Folgende Punkte sind für die Beurteilung ausschlaggebend:

  • das Vorliegen von Vorsatz
  • die Anzahl der zu Schaden gekommenen Personen
  • das mit dem Verstoß erwirtschaftete Einkommen
  • die Frage, ob es ein Wiederholungstäter ist
  • der Schaden, den der Verstoß dem Image Mallorcas zugefügt hat
  • die Bedeutung des Lokals in der Branche

"Ohne Vorwarnung haben sie mir direkt die Höchststrafe erteilt. Da fehlen mir die Worte", sagt Reitzig. "Ich hatte von dem Gesetz keine Kenntnis und sehe meine Schuld ja ein. 1.000 bis 2.000 Euro hätte ich ohne Murren gezahlt. Aber doch keine 60.000 Euro, die ich in den sechs Monaten noch nicht einmal erwirtschaftet habe."

Dabei hat das Landesministerium noch den Mindestsatz gewählt: Bei sehr schweren Vergehen reicht die Spanne der Bußgelder von 60.001 bis 600.000 Euro. Wie üblich, kann durch schnelles Zahlen und Schuldeingeständnis ein Rabatt erzielt werden. In diesem Fall von 40 Prozent, was aber immer noch einen Betrag von 36.000,60 Euro zur Folge haben würde, den der Deutsche sofort überweisen müsste. "Ich werde nicht zahlen und gehe mit meinem Anwalt nun dagegen vor", sagt Reitzig.

Das Gesetz war im Januar 2020 per Eil-Dekret verabschiedet worden. Wegen der Corona-Pandemie blieb es aber lange unbeachtet. Verboten sind unter anderem organisierte Sauftouren durch Bars, der Verkauf von Alkohol in Geschäften zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr morgens, Angebote wie "2 zum Preis von 1" oder auch das Flatrate-Saufen in Bars, wo ein Pauschalpreis für den Abend gezahlt wird und man so viel trinken kann, wie man möchte.