Es ist der Alptraum von vielen Mallorca-Urlaubern: das Ballermann-Verbot. Ein 67-jähriger Dieb hat genau das von einem Richter auferlegt bekommen. Da sich der Mann nicht daran hielt, hat ihn die Ortspolizei von Palma de Mallorca am Freitag (26.8.) festgenommen, wie nun bekannt wurde.

Bei dem Gauner handelt es sich um einen polizeibekannten Taschendieb, der bereits sechs Mal diesen Sommer auf frischer Tat ertappt wurde. Der Mann nutzt dabei die Unachtsamkeit der Urlauber aus, und schnappt sich Wertgegenstände, auf die gerade niemand aufpasst. Nach den Festnahmen ließ ihn der Richter jedes Mal laufen, erteilte ihm zuletzt aber das Verbot, sich der bei Deutschen beliebten Urlauberhochburg zu nähern.

Die Küste ist tabu

Eine Polizeistreife erspähte den Dieb am Freitagmittag an der Cala Estancia in Can Pastilla. Die Polizisten wussten, dass sich der 67-Jährige dort nicht aufhalten darf. Der Mann behauptete, dass er außerhalb der verbotenen Zone sei. Die Polizisten prüften das. Die Anordnung des Richters sah vor, dass der Gauner mindestens 500 Meter Abstand von der Küstenlinie zwischen dem Balneario 0 in s'Arenal und dem Naturschutzgebiet Es Carnatge, das zwischen Meer und Flughafen liegt, halten muss. Dieses schließt somit Can Pastilla ein und die Festnahme war rechtens.

Wie nun mit dem Dieb weiterverfahren wird, ist unbekannt. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass er lange festgehalten wird.

Inselverbote sind auf Mallorca selten

Derartige Verbote sind auf Mallorca eher unüblich. „Das Inselverbot wird nicht häufig verhängt", so der Anwalt Fernando Mateas gegenüber der MZ. „Aber es ist sehr wohl möglich, dass eine Person aus einem Ort, einer Gemeinde oder sogar von der ganzen Insel ausgeschlossen wird." Die rechtliche Grundlage ist im Artikel 48 und 57 des Strafgesetzbuches gegeben. Das Verbot wird dabei unabhängig von der Hauptstrafe ausgesprochen.

 Bei leichten Vergehen kann die Verbannung bis zu sechs Monate, bei mittelschweren bis zu fünf Jahren und bei schweren bis zu zehn Jahren betragen. /rp