Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJB) hat die Entscheidung des Rathauses von Calvià, den Stierkampf in der Gemeinde im Südwesten von Mallorca zu verbieten, als nichtig erklärt. Dies überschreite die Kompetenzen der lokalen Regierungen, heißt es im Urteil. Damit haben die Richter einer Klage stattgegeben, die die Stiftung "Fundación Toro de Lidia" eingereicht hatte.

Konkret geht es um eine Abstimmung des Gemeinderats Calvià von Oktober 2015. Damals hatte das Plenum nach einem Antrag der damaligen Patreienkooperation Esquerra Oberta beschlossen, Calvià zu einer "tierfreundlichen und stierkampffreien" Gemeinde zu erklären. Wie das aktuelle Regierungsbündnis aus PSOE und Podem-Més nun betonte, habe sich an der ablehnenden Haltung zum Stierkampf, die damals in der Gemeinde überwog, bis heute nichts geändert. Man wolle nun das Gerichtsurteil prüfen.

Befürworter des Stierkampfs feiern

Derweil feierten die Mitglieder der Fundación Toro de Lidia die Gerichtsentscheidung. "Keine Stadt und keine Gemeinde, die sich als Stierkampfgegner bezeichnen will, hat das Recht, die Stierkämpfe zu verbieten, das ist illegal", betonte der Stiftungssprecher Chapu Apaolaza und verglich den Stierkampf mit anderen Kulturgütern wie dem Theater oder dem Kino. "Das dürfen die Gemeinden ja auch nicht einfach verbieten."

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Gemeinde auf Mallorca ihre kommunalen Stierkampfverbote zurückziehen musste. Auch die Rathäuser von Palma de Mallorca und Binissalem waren in den vergangenen Jahren bereits von der Justiz in die Schranken gewiesen worden. /somo