Es war gegen 3.30 Uhr in der Nacht des 21. August vergangenen Jahres, als Polizeibeamte zu einer Villa im Nobelviertel Son Vida in Palma de Mallorca gerufen wurden. Nachbarn hatten sich über den Lärm beschwert, der aus Lautsprechern im weitläufigen Garten des Anwesens dröhnte. Weit über hundert Personen hatten sich versammelt, um in der warmen Sommernacht eine Party zu feiern.

Doch das Problem war nicht nur die Lautstärke: Pandemiebedingt gab es zu dem Zeitpunkt noch strikte Beschränkungen für Versammlungen. Das Nachtleben war komplett lahmgelegt und für private Zusammenkünfte galten strenge Regeln.

60.000 Euro Strafe pro Person

Die Polizei identifizierte 114 Personen, eine unbekannte Anzahl an Partygästen konnte unerkannt das Haus verlassen. Letztere haben Glück gehabt, denn den 114 Feiernden, deren Personalien aufgenommen wurden, droht nun eine Strafe von jeweils 60.000 Euro. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 6,8 Millionen Euro. Da das Haus, in dem die Party stattfand, zur Ferienvermietung angeboten wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass es sich bei den Betroffenen um Urlauber handelt.

Fix ist die Strafe noch nicht und es ist unwahrscheinlich, dass alle Gäste die volle Summe zahlen müssen. Denn die Betroffenen haben in den kommenden Wochen sowohl die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu verlangen, als auch Einspruch zu erheben, wenn sie Argumente gegen das Strafmaß vorbringen können. Zudem steht es ihnen offen, gegen die Strafe juristisch vorzugehen. Wird kein Einspruch erhoben oder werden die Einwände abgeschmettert, beginnt die so genannte freiwillige Zahlungsfrist, in der nur die Hälfte des Bußgeldes berappt werden muss. Erst nach Ablauf dieser Phase wird die volle Strafe fällig.

Viele illegale Partys in jenem Sommer

Dennoch, das Strafmaß könnte als Warnschuss für viele gelten, die während des Sommers vergangenen Jahres bei solchen Veranstaltungen erwischt wurden. Denn in jenem zweiten Pandemiejahr war die Angst vor Corona der Lust auf Feste gewichen. Die verschiedenen Polizeieinheiten auf Mallorca waren gerade an Wochenenden sehr beschäftigt, Partys aufzulösen und die Teilnehmer zu identifizieren.

Mit einem Strafmaß von 60.000 Euro sind die Partygäste von Son Vida übrigens noch vergleichsweise glimpflich davongekommen. Denn die zu jener Zeit geltenden Regeln sahen für besonders schwere Vergehen gegen die Versammlungsbeschränkungen Bußgelder von bis zu 600.000 Euro pro Person vor. /pss