Mallorca Zeitung

Mallorca Zeitung

Gericht fällt Urteil über die Frau, die Geistliche und Kirchen auf Mallorca attackierte

Darin wird die Einweisung der 50-Jährigen in ein psychiatrisches Zentrum für höchstens zwei Jahre angeordnet

Die Angeklagte während der Gerichtsverhandlung. B.RAMON

Das Provinzgericht hat die Frau, die monatelang Geistliche angegriffen und Zwischenfälle in Kirchen von Palma de Mallorca provoziert hatte, von allen Straftaten freigesprochen. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Angeklagte aufgrund der "chronischen wahnhaften Störung mystischen Inhalts und wahnhafter Vorstellungen in Bezug auf die religiöse Institution", unter der sie leidet, nicht für ihre Taten verantwortlich gemacht werden kann.

Das Urteil ordnet zur Behandlung und Kontrolle die Einweisung der 50-Jährigen in ein psychiatrisches Zentrum des Strafvollzugs an, und setzt die Höchstdauer dazu auf zwei Jahre und 16 Tage fest. Der Frau, die von der Anwältin Mar de la Loma vertreten wird, werden außerdem einstweilige Verfügungen gegen die Opfer und die Kirchen, in denen sie agierte, sowie geringe Entschädigungszahlungen für zwei der Geschädigten auferlegt.

Vorfälle zwischen 2018 und 2021

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass die in Kuba geborene Angeklagte zwischen November 2018 und Dezember 2021 mehrere Auseinandersetzungen im Bistum und in den Kirchen Socors, Santa Eulàlia, Sant Joan de Malta, els Caputxins, Sant Sebastià und Sant Miquel verursacht hat. Die Frau griff mehrere Personen in diesen Kirchen an und bedrohte und beleidigte Geistliche, Mitarbeiter und Gemeindemitglieder.

Bei einigen Gelegenheiten unterbrach sie den Gottesdienst, indem sie Glocken läutete und dann den Priester zurechtwies. Außerdem betrat sie an einem Tag ein Geschäft für religiöse Artikel im Carrer d'Aragó, versuchte zwei Räucherstäbchen zu stehlen und schlug den Inhaber, als dieser die Frau aufforderte, sie zurückzugeben.

Die Reihe von Vorfällen in Kirchen führte dazu, dass die Frau Ende 2021 zweimal verhaftet wurde, und gipfelte darin, dass sie im Februar letzten Jahres in Untersuchungshaft genommen wurde, nachdem sie gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hatte, sich von den Kirchen fernzuhalten.

Insgesamt zehn Straftaten

Das Gericht stellte insgesamt zehn Straftaten fest, darunter Bedrohung, Raub mit Gewalt, Misshandlung, Körperverletzung und Verletzung religiöser Gefühle. Auf der Grundlage gerichtsmedizinischer und psychiatrischer Gutachten ist es jedoch der Ansicht, dass die Frau aufgrund ihrer chronischen Wahnvorstellungen unzurechnungsfähig ist. In dem Urteil heißt es, dass sie wegen ihrer psychischen Erkrankung "nicht in der Lage ist, zu wissen und zu verstehen."

Zwar ist die Dauer ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Zentrum zur therapeutischen Behandlung und als Sicherheitsmaßnahme festgelegt worden, sie kann aber je nach Entwicklung des Zustands der Frau noch geändert werden. /bro

Artikel teilen

stats