Über 30 Jahre Haft gefordert: Megapark-Besitzer Cursach verklagt jetzt die Ermittler auf Mallorca

Der Nachtclub-Unternehmer tritt gemeinsam mit Gefolgsleuten als Nebenkläger in einem Prozess auf, der in den kommenden Monaten stattfinden soll

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Nur wenige Tage nachdem ein Großteil der Angeklagten im Prozess gegen den Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach freigesprochen wurden, hat der Nachtclub-Unternehmer selbst eine Klage präsentiert. Konkret richtet sich diese gegen die Ermittlungsverantwortlichen.

Zu den Vorwürfen, die in der Anklageschrift vorgebracht werden, gehören unter anderem wiederholte Fälle von Geheimnisverrat, Behinderung der Justiz, Nichtverfolgung von Straftaten, Pflichtverletzung und Nötigung. Neben Cursach selbst ist diese Klage im Namen seiner rechten Hand, Bartolomé Sbert, seines ehemaligen Angestellten Antonio Bergas sowie dem Leiter des Clubs Tito's BCM, Jaime Lladó verfasst.

Diese Strafen werden gefordert

Für den ehemaligen Richter Manuel Penalva, der im vergangenen Jahr wegen Dienstunfähigkeit zwangspensioniert wurde, fordern Cursach und einige seiner Vertrauten 32,5 Jahre Gefängnis. Für den ehemaligen, ebenfalls zwangspensionierten Anti-Korruptions-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán fordern die Kläger 37,5 Jahren Haft. Für vier Beamte der Geldwäsche-Einheit der Nationalpolizei werden Strafen zwischen 30 und 34 Jahren im Gefängnis verlangt. Daneben verlangen die Kläger Entschädigungszahlungen, die sich auf 2,3 Millionen Euro summieren.

Die Anwälte der Kläger argumentieren, dass die ehemaligen Ermittler Informationen über geheime Untersuchungen und Polizeiaktionen geteilt hätten. Zudem hätten sie regelmäßig und systematisch den Zugang zu wichtigen Informationen für die Verteidiger erschwert.

Darum geht es in dem Prozess

Cursach und seine Gefolgsleute treten damit als Nebenkläger in einem Prozess auf, der in den kommenden Monaten stattfinden soll. Penalva, Subirán und den vier Polizeibeamten wird Falschaussage, Drohung, Nötigung, Behinderung der Justiz, Unterlassung der Pflicht zur Verhinderung von Straftaten und Weitergabe von Geheimnissen vorgeworfen. Dabei geht es nur teilweise um den Fall Cursach. Im Mittelpunkt stehen die desaströsen Ermittlungen um die Vergabe des Betriebs der Parkzone ORA in Palma.

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