Korruptionsfall Nóos auf Mallorca: Landesregierung muss Geld an die Verurteilten zurückzahlen

Ein Fehler des Gerichts habe dazu geführt, dass Iñaki Urdangarin, Infantin Cristina und Diego Torres zu viel Schadenersatz gezahlt haben

Iñaki Urdangarin und die Infantin Cristina vor dem Landgericht in Palma im Jahr 2016.

Iñaki Urdangarin und die Infantin Cristina vor dem Landgericht in Palma im Jahr 2016. / DM

Marcos Ollés

Die Balearen-Regierung muss an Infantin Cristina, deren Noch-Gatten Iñaki Urdangarin und an dessen ehemaligen Geschäftspartner Diego Torres insgesamt 233.287 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht in Palma entschieden.

Die Richter erklärten, ein Fehler des Gerichts habe dazu geführt, dass die Verurteilten im Fall Nóos zu viel Schadenersatz an die Landesregierung hätten zahlen müssen. Ursprünglich waren Urdangarin und Torres sowie der balearische Ex-Ministerpräsident Jaume Matas dazu verurteilt worden, zu gleichen Teilen 603.000 Euro an die öffentliche Stiftung Illesport zu zahlen. Der Oberste Gerichtshof erklärte aber nach der Revision, dass auch die Infantin Cristina, sowie Ana María Tejeiro, die Ehefrau von Torres, sich finanziell an der Entschädigung beteiligen mussten.

Balearen-Regierung erhielt knapp 853.000 Euro

Das führte dazu, dass statt der ursprünglichen Summe insgesamt 852.857 Euro auf den Konten der Landesregierung eingingen – zu Unrecht, wie nun die Richter entschieden. Der überschüssige Betrag muss nun an einige der Verurteilten zurückgezahlt werden.

Eine Untersuchung ergab, dass Urdangarin insgesamt 265.400 Euro überwiesen hatte, Diego Torres 233.287 Euro und die Schwester von Felipe VI. 136.950 Euro. Urdangarin bekommt 132.695 Euro zurück, Torres 32.112 Euro und und die Infantin 68.479 Euro. Bislang hat sich nur die Adelige über Ihren Anwalt mit dieser Entscheidung einverstanden erklärt. Von den anderen beiden nun Begünstigten gab es bislang keine Reaktion.

Darum ging es im Prozess Nóos

Im Prozess Nóos ging es um ein Firmengeflecht rund um das gleichnamige Institut, das Urdangarin zusammen mit Torres aufgebaut hatte. Es soll dazu gedient haben, zwischen 2003 und 2009 bei Geschäften mit politischen Institu­tionen Steuergelder von rund sechs Millionen Euro zu veruntreuen. 

Bei den Zahlungen, über die nun geurteilt wurde, handelte es sich um Forderungen der Balearen-Regierung, die im Nóos-Prozess als Nebenklägerin aufgetreten war. Sie forderte die Rückgabe von Geldern, die für die Ausrichtung von zwei Tagungen zum Thema Sport und Tourismus an das angeblich gemeinnützige Institut Nóos geflossen waren. /pss

Lesen Sie hier die Chronik der Ereignisse im Fall Nóos: