Tag 7 im Prozess gegen die Hells Angels: Angeblich eingesperrte Frauen sagen aus

Die Osteuropäerinnen gelten als wichtige Zeuginnen in der Verhandlung

Hofft auf einen Freispruch: Frank Hanebuth vor dem Nationalen Gerichtshof in San Fernando de Henares.

Hofft auf einen Freispruch: Frank Hanebuth vor dem Nationalen Gerichtshof in San Fernando de Henares. / Alberto Ortega/EP

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Lange Zeit plätscherte der siebte Verhandlungstag im Prozess gegen Frank Hanebuth und die Hells Angels vor dem Nationalen Gerichtshof in San Fernando de Henares nahe Madrid am Mittwoch (8.2.) vor sich hin, doch dann wurde es am Abend noch einmal spannend. Im Gerichtssaal wurden Zeugenbefragungen von zwei osteuropäischen Frauen vorgespielt, die von den Hells Angels auf Mallorca in einem Haus an der Playa de Palma festgehalten worden sein sollen.

Diese These der Staatsanwaltschaft wurde zumindest teilweise durch die Befragungen widerlegt. Eine der Frauen erklärte in eher gebrochenem Englisch, dass sie nach ihrer Ankunft auf der Insel darüber informiert wurde, dass sie in dem Nachtclub Red Palace nicht nur als Kellnerin oder Begleitdame arbeiten sollte, sondern auch Sex mit den Kunden des Etablissements haben sollte. Das habe sie aber deutlich abgelehnt, weshalb sie aufgefordert worden sei, noch einmal eine Nacht darüber zu schlafen und es sich durch den Kopf gehen zu lassen.

Sie habe sich "frei gefühlt", gibt die Frau an

Sie sei dann mit den beiden anderen Frauen in einem Haus untergebracht worden. Der Mann, der sie dort aufnahm, sei liebenswürdig zu ihnen gewesen. Er sei dann zwar gegangen, sie könne aber nicht sagen, dass sie in dem Haus festgehalten worden sei. Sie habe sich frei gefühlt. Sie sei auch in keinem Moment zur Prostitution gezwungen worden, sagte die Frau aus. Die Ortspolizei habe ihnen geholfen, aus dem Haus zu kommen, auch wenn sie sich dort nicht eingesperrt gefühlt hätten

Die andere befragte Frau bestätigte das Geschehen, sie habe aber ein wenig Angst gehabt, weil zwar das Haus offen gewesen sei, das Grundstück aber von einem Zaun umgeben. Dass die Ortspolizei sie schließlich befreit habe, habe aber auch sie gewundert. Auch sie sei nicht zur Prostitution gezwungen worden. Allerdings sei sie geschockt gewesen, als sie im Red Palace von A.Y. darüber aufgeklärt worden sei, dass sie dort als Tabledancerin oder Prostituierte arbeiten sollte. Die beiden Aussagen spielen eine wichtige Rolle im Verfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft unter anderem A.Y. Freiheitsberaubung in drei Fällen vor und fordert dafür insgesamt 15 Jahre Haft.

Stundenlange Befragungen von Guardia Civil-Beamten

Der Rest des Tages verstrich mit schier endlosen Befragungen von Guardia Civil-Beamten, die in die Ermittlungen rund um die Hells Angels und die anderen Angeklagten auf Mallorca involviert waren. Sie alle waren entweder mit den telefonischen Abhöraktionen oder mit Beschattungen der Angeklagten auf der Insel betraut. Auf die bohrenden Nachfragen der Anwältinnen und Anwälte aber konnten sie keinerlei stichhaltige Beweise für gewalttätiges Verhalten der Angeklagten oder kriminelle Aktivitäten liefern.

Der Prozess wird am Donnerstag (9.2.) fortgeführt und endet am Freitag (10.2.). Wann die Urteile gesprochen werden, steht noch nicht fest.