Spanische Steuerfahnderin prellt ehemalige Bundesliga-Stars um Millionen Euro

Unter den Spielern sind zwei ehemalige türkische Nationalspieler und ein ehemaliger Stürmer von Real Mallorca

Der ehemalige Fußballprofi Nuri Sahin.

Der ehemalige Fußballprofi Nuri Sahin. / Carmen Jaspersen/dpa

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Der Oberste Spanische Gerichtshof in Madrid hat eine ehemalige Steuerfahnderin zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie 38 Sportler, darunter zahlreiche ausländische Fußballprofis um insgesamt 6,2 Millionen Euro geprellt hat.

Zuvor hatte das Landgericht in Madrid die ehemalige Beamtin zu einer Gefängnisstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war daraufhin in Revisiongegangen. Über das neue Urteil berichteten zunächst die Zeitungen "El Mundo" und die Nachrichtenagentur EFE. Die Beamtin handelte nicht alleine, ihre drei männlichen Unterstützer wurden zu acht Jahren Haft verurteilt. Zudem müssen die Verurteilten eine Strafe von 18,8 Millionen Euro zahlen.

Drei Bundesligaspieler unter den Opfern

Unter den Geschädigten sind auch drei ehemalige Bundesliga-Stars, die in Spanien gespielt haben: Hamit Altintop, der neben Real Madrid unter anderem bei Schalke, Bayern München und Darmstadt 98 gespielt hat, wurde um 552.272 Euro betrogen. Der einstmals jüngste Bundesligaspieler aller Zeiten, Nuri Şahin, wurde um 1,2 Millionen Euro geprellt. Der derzeitige Trainer von Antalyaspor war unter anderem für Borussia Dortmund und Real Madrid aktiv. Emir Spahic, Ex-Spieler von Sevilla, Bayer Leverkusen und Hamburger SV, verlor 214.504 Euro durch den Betrug.

Weitere Opfer sind der ehemalige Real Mallorca-Spieler Pierre Webó, sowie die Spieler Aly Cissokho (415.337 Euro), Eduardo Salvio (376.092 euros Euro) und Odion Ighalo (147.742 Euro). Um welchen Betrag Webó geprellt wurde, wurde zunächst nicht bekannt gegeben.

So funktionierte die Masche

Die Masche bestand darin, Steuerrückzahlungen an die Spieler einzubehalten, sobald sie von Spanien ins Ausland wechselten. Die Verurteilten fälschten die Unterschriften der Spieler und reichten gefälschte Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit in den neuen Aufenthaltsländern ein. Daraufhin beantragten sie die Steuerrückzahlung auf das Konto zweier Unternehmen, die als Spielerberatungsagenturen getarnt waren, tatsächlich aber einem der Verurteilten gehörten.