Gericht spricht Angeklagten wegen Mordes in Cales de Mallorca schuldig
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin die Haftforderung auf 25 Jahre mehr als verdoppelt

Der Angeklagte Cristian N. R. (re.) im Gerichtssaal in Palma. / B. Ramon
Marcos Ollés
Ein Schwurgericht in Palma de Mallorca hat am Donnerstag einen jungen Mann wegen Mordes an einem 28-Jährigen in Cales de Mallorca an der Ostküste der Insel für schuldig erklärt. Nach nur wenigen Stunden Beratung kamen die Geschworenen zu dem Schluss, dass der Angeklagte das Opfer angegriffen hatte, ohne dass sich der 28-jährige Marokkaner hätte verteidigen können.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Cristian N. R. dem Opfer zunächst einen Schlag mit dem Ellenbogen ins Gesicht verpasste und dann, als dieser bereits auf dem Boden lag, mit dem Fuß auf den Kopf des Opfers eingetreten hat.
Nebenklage bleibt bei der Haftforderung von 22 Jahren
Nach dem Urteilsspruch erhöhte die Staatsanwaltschaft ihre Haftforderung von zuvor zwölf Jahren auf nun 25 Jahre drastisch. Die Nebenklage blieb bei einer Haftforderung von 22 Jahren. Die Verteidigung forderte die Mindeststrafe.
Das Gericht war überzeugt, dass Cristian N. R. wusste, dass das Opfer ein Ex-Freund seiner Partnerin war. Es gebe allerdings keine endgültigen Beweise dafür, dass das Tatmotiv Eifersucht gewesen sei.
Vorfall ereignete sich im Juli 2021
Bei der Attacke durch Cristian N. R. hatte der 28-jährige Marokkaner im Juli 2021 so schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf erlitten, dass er mit diesen Verwundungen ins Krankenhaus Son Espases nach Palma eingeliefert werden musste. Dort starb der junge Mann vier Monate später.
Eine Gerichtsmedizinerin hatte am Dienstag (21.2.) der Version des Angeklagten deutlich widersprochen. Dieser hatte zum Prozessauftakt am Montag zwar einen Schlag mit dem Ellenbogen zugegeben, allerdings von einem „unabsichtlichen“ Stoß gesprochen. Er habe sich lediglich gegen einen Angriff verteidigen wollen.
Zahlreiche Schädelbrüche
Um solch schwerwiegende Verletzungen im Gesicht und die zahlreichen Schädelbrüche hervorzurufen, seien mindestens zwei direkte Schläge nötig, sagte die Gerichtsmedizinerin. Sie sprach von einer „gewalttätigen Aggression“. Der Angeklagte Cristian N. R. hatte tags zuvor ausgesagt, er habe zwar dem Opfer einen Schlag verpasst, allerdings aus Notwehr, weil dieser ihn von hinten gewürgt habe. Er habe nicht gesehen, wo ihn sein Stoß mit dem Ellenbogen treffe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Opfer mit einem Schlag auf die Schläfe zu Fall gebracht zu haben. Als der Marokkaner bewusstlos war, habe er auf den Kopf seines Opfers eingetreten. Das Motiv sei Eifersucht gewesen. Das Opfer sei der Ex-Freund seiner damaligen Partnerin gewesen. Der Angeklagte stritt ab, von der Beziehung gewusst zu haben.
Cristian N. R. hat mehr als 70 Vorstrafen, ein Großteil davon aus seiner Jugendzeit. /jk
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