Arbeitsunfall von Mitarbeiter: Bauunternehmer auf Mallorca zu Gefängnis und sechsstelligem Schadensersatz verurteilt

Der Verurteilte hatte keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen

Gericht in Palma.

Gericht in Palma. / DM

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Ein Bauunternehmer ist am Mittwoch (12.4.) auf Mallorca zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Grund ist ein Arbeitsunfall im Januar 2019.

Ein Mitarbeiter der Firma war beauftragt, in einem Gebäude in Badia Gran in der Gemeinde Llucmajor die Terrasse neu zu befliesen. Das Unternehmen hatte ein Gerüst zur Verfügung gestellt, das nicht den Sicherheitsstandards entsprach. Auch stellte man dem Arbeiter keinen Schutzhelm zur Verfügung.

Mann stürzte zweieinhalb Meter

Während der Arbeit stützte der heute 42-Jährige den Fuß auf dem Gerüst ab. Dieses gab nach und der Mann stürzte zweieinhalb Meter tief. Dabei erlitt er schwere Verletzungen am Kopf und an den Organen. Er wurde im Krankenhaus Son Espases notoperiert und lag mehrere Tage im Koma.

Zwar konnte der Mann nach einiger Zeit das Krankenhaus wieder verlassen, doch leidet er immer noch körperlich und seelisch an den Folgen des Unfalls. So ist etwa sein Kopf weiterhin entstellt. Er gilt noch heute als arbeitsunfähig.

Unternehmer erklärte sich für schuldig

Der Unternehmer erklärte sich in den Punkten fahrlässige Verletzung und Missachtung der Arbeitnehmerrechte für schuldig. Er muss 250.000 Schadensersatz an den früheren Mitarbeiter bezahlen. Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis werden in Spanien normalerweise zur Bewährung ausgesetzt.

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