Junger Urlauber erblindet nach Party in Magaluf - hohe Strafe für Clubbetreiber auf Mallorca

Der Vorfall hatte sich 2018 bei einer Holi-Party ereignet. Dem jungen Mann war ein Farbbeutel im Gesicht explodiert

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Das Landgericht in Palma hat einen Clubbetreiber aus der Urlauberhochburg Magaluf zu einem Schadensersatz von 150.000 Euro verurteilt. Damit soll ein junger Mann entschädigt werden, der bei einer Party im Jahr 2018 so schwer verletzt wurde, dass er auf beiden Augen erblindete.

Bei der Veranstaltung handelte es sich um eine der so genannten Holi-Partys, bei denen Farbbeutel geworfen oder geschossen werden. Diese ursprünglich aus Indien stammenden Feste waren vor der Pandemie weit verbreitet. Dem 18-Jährigen, der zum ersten Mal mit Freunden auf der Insel war, wurde ein solcher Farbbeutel aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen. Dabei wurden beide Augäpfel zerstört. Auch mehrere chirurgische Eingriffe nach dem Vorfall konnten sein Augenlicht nicht retten.

Keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass bei der Party keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden waren. Auch wurden die Teilnehmer des Festes nicht auf die Gefahren hingewiesen, die von den Farbbeuteln ausgehen konnten.

Das Opfer wurde nach dem Vorfall zunächst ins Krankenhaus Son Espases nach Palma gebracht. Seine Mutter reiste nach Kenntnis des Vorfalls sofort nach Mallorca und veranlasste, dass ihr Sohn in ein Krankenhaus in der Heimat Glasgow gebracht wird.

Urteil in zweiter Instanz

Bei der Schadensersatzsumme handelt es sich nur um die Hälfte des Geldes, die dem jungen Mann zusteht. Die andere Hälfte wurde bereits von der Versicherung der Diskothek ausgezahlt. Ursprünglich hatte der junge Mann einen Schadensersatz von einer Million Euro gefordert. In erster Instanz waren ihm lediglich 2.600 Euro zugesprochen worden, da der Richter es nicht als erwiesen ansah, dass der Mann tatsächlich erblindet war. Dem widersprach nun das Landgericht. Ein Bericht des Krankenhauses Son Espases belege dies ausreichend.

Allerdings sieht auch das neue Urteil einige Anklagepunkte als nicht erwiesen an. So habe der junge Mann nicht hinreichend belegt, inwieweit seine Erblindung das Familienleben beeinträchtigt hat. Auch habe er nicht dargelegt, inwieweit seine Wohnung an seine neue Situation angepasst werden musste.

THEMEN