Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Deutschland hatte ihn abgeschoben: Schlepper auf Mallorca zu Haftstrafe verurteilt

Es war bereits das zweite Mal, dass der Mann mit einem kleinen Boot nach Mallorca gefahren war

Ein von der Guardia Civil gestopptes Migrantenboot vor Cabrera.

Ein von der Guardia Civil gestopptes Migrantenboot vor Cabrera. / DM

Das Landgericht in Palma hat einen 32-Jährigen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er im September 2023 ein Migrantenboot mit zehn Personen an Bord von Algerien nach Cabrera gefahren hatte. Zu dem Zeitpunkt war es dem Mann zudem verboten, den Schengenraum zu betreten.

Der Vorfall hatte sich am 27. September 2023 ereignet. Der Mann steuerte das kleine Boot, das nicht den Sicherheitsstandarts entsprach und auf dem es keine ausreichende Verpflegung gab, von der algerischen Provinz Bourmedós in Richtung Balearen. Vor dem Archipel Cabrera wurde das Bötchen von der Guardia Civil entdeckt. Als der Bootsführer die Beamten sah, versuchte er zu flüchten und fuhr dabei einen halsbrecherischen Zick-Zack-Kurs, der die anderen Personen an Bord in Gefahr brachte.

Bereits die zweite Überfahrt

Es war bereits das zweite Mal, dass der Mann die gefährliche Überfahrt gewagt hatte. Bereits am 17. Juni 2020 kam er mit einem Migrantenboot auf Mallorca an. Auch damals soll er der Bootsführer gewesen sein. Nach seiner Ankuft reiste er offenbar nach Deutschland weiter, wo er bis Mai 2023 lebte. Dort wurde er abgeschoben und ihm wurde verboten, drei Jahre lang den Schengenraum zu betreten.

Vor Gericht erklärte der Beschuldigte, er habe gedacht, das Einreiseverbot beziehe sich nur auf Deutschland. Das Gericht schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. Zudem stellte er eine besondere Schwere der Schuld fest, da der schlechte Zustand des Boots sowie das Fehlen von Schwimmwesten und anderen Sicherheitsmaßnahmen die anderen Personen an Bord in Gefahr gebracht hatten. So verfügte das sechs Meter lange Boot nur über einen Motor und hatte keine Leuchtraketen dabei, die man im Notfall hätte zünden können. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass es keinerlei Beweise dafür gibt, dass der Beschuldigte für die Reise von den anderen Passagieren Geld bekommen hat. /pss

Tracking Pixel Contents