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Oberster Gerichtshof sägt den Oberstaatsanwalt der Balearen ab

Hintergrund ist ein möglicher Interessenskonflikt. Dem stehen allerdings zwei Argumente entgegen

Julio Cano (li.) und Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortíz.

Julio Cano (li.) und Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortíz. / B. Ramon

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Ernennung des Oberstaatsanwalts der Balearen, Julio Cano, revidiert. Diese war bereits im Juni 2023 erfolgt. Geklagt hatte einer der Gegenkandidaten, José Díaz Cappa. Als Grund für die Entscheidung gab der Oberste Gerichtshof an, dass das Gremium der Staatsanwälte keine Gelegenheit hatte, einen Bericht über einen möglichen Interessenskonflikt Canos auszuwerten.

Im Mittelpunkt: eine Liebesbeziehung

Hintergrund: Der nun abgesägte Oberstaatsanwalt ist seit Jahren mit einem anderen Staatsanwalt liiert. Das Paar hat nie ein Geheimnis aus der Beziehung gemacht. Díaz Cappa argumentiert, dass mit dieser Ernennung eine Regel aus dem Statut der Staatsanwaltschaft verletzt sei, die es einem Oberstaatsanwalt verbietet, Vorgesetzter seines Partners oder seiner Partnerin zu sein.

Dem stehen zwei Argumente entgegen. Zum einen wurde Canos Partner schon vor seiner Ernennung von einer anderen Autonomieregion abberufen, sodass die beiden Männer zu dem Zeitpunkt nicht mehr zusammenarbeiteten. Zum anderen hatte Cano bei seiner Kandidatur eigens eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um den möglichen Interessenskonflikt zu analysieren. Die Untersuchung kam zu dem Schluss, dass es diesen nicht gebe. Allerdings wurde dieser Bericht nie der Ratsversammlung der Staatsanwälte vorgelegt.

Bei der Wahl des neuen Oberstaatsanwalts hatten Cano und Díaz Cappa jeweils fünf Stimmen erhalten. Ein weiterer Kandidat, Bartomeu Barceló, erhielt weniger Stimmen. Das Wahlergebnis der Ratsversammlung ist allerdings nicht bindend. Die Entscheidung über die Ernennung bleibt dem spanischen Generalstaatsanwalt vorbehalten. Und ebenjener, Álvaro García Ortiz, entschied sich für Cano. Beide Männer gehören dem Verband der linken Staatsanwälte an, Díaz Cappa dem konservativen Zirkel.

So argumentiert der Oberste Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass der Ratsversammlung die Gelegenheit verwehrt wurde, den möglichen Interessenskonflikt zu debattieren. Dabei sei es Aufgabe des Gremiums, über alle Argumente für oder gegen einen Kandidaten informiert zu sein. Der Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft, dass man frei entscheiden könne, wen man zum Oberstaatsanwalt einer Autonomieregion ernenne, wurde abgewiesen.

Das Gericht ordnete an, die Wahl zu wiederholen. Den Antrag von José Díaz Cappa, dass man seinem Rivalen Julio Cano die erneute Bewerbung um das Amt verbiete, wurde von den Richtern allerdings abgewiesen. /pss

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