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Freispruch für deutschen Urlauber, dem Plünderung von römischem Schiffswrack vorgeworfen wurde

Der Inselrat hatte zwei Jahre Gefängnis für den 54-Jährigen gefordert, konnte aber nicht einmal nachweisen, dass der Angeklagte das Schiff überhaupt jemals gesehen hatte

Taucher am Schiffswrack vor Porto Cristo.

Taucher am Schiffswrack vor Porto Cristo. / IBEAM

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Das Landgericht in Palma hat einen deutschen Urlauber freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, das vor Porto Cristo liegende römische Schiffswrack im Gebiet von ses Llumetes geplündert zu haben. Der Prozess gegen den heute 54-Jährigen hatte bereits im Juli 2023 stattgefunden. Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, die Anklage habe keinerlei stichhaltige Beweise geliefert, dass der Mann überhaupt jemals zum Wrack aus dem 1. Jahrhundert nach Christus getaucht war.

Das ist passiert

Der Vorfall hatte sich im Januar 2019 ereignet. Eine Patrouille der Guardia Civil überraschte den Hobbytaucher dabei, wie er mit einem Metalldetektor ausgerüstet nach einem Tauchgang in der Nähe des Wracks aus dem Wasser stieg. Dieser gab zu, dass er "Stücke aus Metall und Keramik" bei sich hatte, bestritt aber, sie aus dem Wrack entwendet zu haben. "Ich habe sie am Strand gefunden, nicht im Schiff. Das habe ich bisher nie gesehen", sagte er vor Gericht. Er habe nicht gewusst, dass es sich um antike Stücke handelte.

Nach seiner Festnahme erklärte der Taucher den Beamten, dass er noch weitere Stücke zu Hause habe und bot ihnen an, sie ihnen zu zeigen. Die Beamten fanden in seiner Wohnung mehrere Kisten voller Münzen aus verschiedenen Ländern, Ringe, Ohrringe und Metallstücke. Allerdings waren keine Stücke dabei, die aus der geschützten Zone um das Wrack stammten. Laut eigener Aussage hatte der Sammler die Sachen an verschiedenen Stränden der Insel aufgetan. Die Guardia Civil hielt dies nicht ab, den Befund an den Inselrat weiterzuleiten. Dieser erstattete Anzeige gegen den Deutschen, dem vorgeworfen wurde, das historische Schiff geplündert zu haben.

Lücken in der Argumentation

Doch die Argumentation wies Lücken auf: Zum einen ist das Schiff nur unzureichend durch Planen geschützt. Zum anderen waren diese zerstört, als der Deutsche am Strand von der Patrouille aufgegriffen wurde: Aber: Wie lange die Planen zu dem Zeitpunkt schon kaputt waren, ist unklar. Zudem hatte der Taucher weder ein Messer noch einen anderen scharfen Gegenstand dabei, mit dem er die Zerstörungen hätte bewirken können. In seiner Urteilsverkündung warf das Gericht dem Inselrat, der zwei Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert hatte, vor, das römische Schiffsfrack vernachlässigt zu haben. /pss

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