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Auftakt im Autobahn-Mordprozess: War der deutsche Urlauber schon tot, als er aus dem Lieferwagen geworfen wurde?

Die Anwälte der Anklage und Verteidigung hielten am Mittwoch ihre Eröffnungsplädoyers. Zwei überraschende Theorien kamen dabei auf

Die Angeklagten sitzen vor den Polizeibeamten.

Die Angeklagten sitzen vor den Polizeibeamten. / Mielniezuk

Ralf Petzold

Ralf Petzold

José David R.S. sitzt wie ein Häufchen Elend auf der Anklagebank im Landgericht Palma an der Plaça Mercat. Er kämpft vergeblich mit den Tränen. Als die Anklageschrift vorgelesen wird, wippt er mit dem Kopf. Es wirkt wie ein Nicken. Ein Schuldeingeständnis? Später, als die Anwältin der Ankläger ihn als bestialischen Mörder hinstellen, schüttelt er aber vehement den Kopf. Immer wieder bittet er während des Prozessauftaktes am Mittwoch (27.11.) in Palma einen Polizeibeamten darum, den Saal verlassen zu dürfen. Francisco Jesús J.G., der neben ihm angeklagt ist, sitzt stoisch da. Er zeigt kaum einen Gefühlsausbruch und wirkt fast genervt. Beiden wird vorgeworfen, den deutschen Mallorca-Urlauber Tim V. aus einem Lieferwagen auf die Flughafen-Autobahn geworfen zu haben, wo er im Anschluss von einem Auto totgefahren wurde.

Anders als die MZ ursprünglich vermeldete, startete der Prozess bereits am Mittwoch und nicht am Donnerstag. Um 9.30 Uhr ging es mit der Auswahl der Geschworenen los. Die Anwälte und die Staatsanwaltschaft mussten aus 36 Kandidaten elf Geschworene aussuchen - neun als feste Geschworene und zwei als Ersatzkandidaten. "Bei vier Kandidaten darf ich ein Veto einlegen", sagte Anwältin Maria Barbancho, die die Familie des Opfers vertritt, vorab der MZ. "Ich schaue primär darauf, dass die Geschworenen keine Vorurteile gegen deutsche Partyurlauber haben." Es sei der härteste Fall, den sie in ihrer Karriere bisher übernommen habe. "Wenn die Angeklagten nicht verurteilt werden, kann ich der Familie nicht mehr in die Augen blicken."

Nach drei Stunden war das Schwurgericht gefunden. Es besteht aus sechs Frauen und fünf Männern unterschiedlicher Altersklassen. Die beiden spanischen Angeklagten nahmen zu Beginn auf der ersten Bank im Zuschauerbereich statt, wechselten wenig später aber auf Stühle hinter ihre jeweilige Anwältin. Die Familie des Opfers tauchte anders als angekündigt zum Prozessauftakt nicht auf.

Aus der Anklageschrift geht hervor, dass die beiden Männer den 20-jährigen Tim V. im betrunkenen Zustand am 8. Oktober 2022 gegen 22.30 Uhr aus der linken Tür eines weißen Lieferwagens auf die Flughafen-Autobahn geworfen haben sollen. Der Deutsche hatte zu dem Zeitpunkt 2,41 Promille Alkohol im Blut.

Das sagen die Ankläger

Neben der Familie des Opfers tritt die Staatsanwaltschaft als Ankläger auf. "Wenn genügend Beweise vorliegen, reiche ich Klage ein. Das ist hier der Fall. Die Angeklagten sind schuldig", richtete die Staatsanwältin ihr Wort an die Geschworenen. "Sie wussten, dass sie Tim umbringen, wenn sie ihn auf die Straße werfen. Sie handelten mit der Absicht, ihn zu ermorden. Es war kein Unfall."

Anwältin Maria Barbancho sorgte für die erste Überraschung im Fall als sie behauptete, der deutsche Urlauber sei schon tot gewesen, als er auf die Straße geworfen wurde und nahm auch gleich die Meinung der Verteidigung vornweg. "Sie werden Ihnen erzählen, dass die Angeklagten Tim ins Hotel fahren wollten. Das war allerdings nur 100 Meter entfernt und sie fuhren in die gegensätzliche Richtung", sagte sie mit Blick auf die Geschworenen. "Kein besoffener Deutscher ist bei einem Unfall aus dem Lieferwagen gestürzt. Es war ein grausamer Mord. Zuvor gab es eine Schlägerei im Lieferwagen. Fahrzeuge hinter dem Wagen sahen, wie das Auto seltsam fuhr."

Das sagt die Verteidigung

Der Auftritt der Anwältin von Francisco Jesús J.G. war anfangs wenig überzeugend. Sie hing sich an Formalitäten auf, statt ihre Theorie in ihrem langwierigen Plädoyer zu erläutern. "Wer einen Unbekannten in weniger als drei Minuten umbringt, muss ein Psychopath sein. Das ist weder mein Mandant noch der Mitangeklagte", sagte sie. Erst gegen Ende ihrer Rede brachte sie erste Zweifel an der Schuld auf. "Am Opfer wurden keinerlei DNA-Spuren der beiden Angeklagten gefunden. Tim wurde nie geschlagen." Ihren Versuch, schon jetzt die Aussage eines Augenzeugen zum Wackeln zu bringen, wehrte Richterin Gemma Robles ab. Die Anwältin unterstellte dem deutschen Urlauber noch, ob des betrunkenen Zustands nicht in der Lage gewesen zu sein, vernünftige Entscheidungen zu treffen.

Erst ihre Kollegin, die José David R.S. vertritt, brachte die von der Anklage bereits erwähnte Theorie ins Spiel. Ihr Mandant, ein Arbeiter aus Sevilla, der für die Jobsuche auf die Insel kam, habe auf dem Beifahrersitz gesessen. Als die Spanier den betrunkenen Deutschen sahen, hätten sie nur helfen wollen und ihn ins Auto geladen. Auf der Autobahn sei der Deutsche aus eigenen Kräften aus dem fahrenden Fahrzeug gestiegen. Die beiden Mandanten seien weiter zur Arbeit gefahren.

Im weiteren Verlauf des für zwei Wochen angesetzten Prozesses wird es sicherlich in diesem Punkt noch Nachfragen geben: Warum hielten die angeblich hilfsbereiten Spanier nicht an, wenn jemand aus ihrem fahrenden Lieferwagen springt? Warum meldeten sie es nicht als Unfall, als sie vom Tod des Urlaubers hörten? Aber auch die Anklage ist noch in der Bringschuld. Warum waren am Opfer keine DNA-Spuren, wenn ihn die Spanien schon vorher im Lieferwagen getötet haben sollen?

Erste Zeugenaussagen

Der Prozessauftakt schloss mit den Aussagen der drei Guardia Civil-Beamten ab, die den Ort des Geschehens und die Aussage eines Augenzeugens beschrieben. Der Zeuge, der während des Prozesses noch persönlich aussagen wird, habe auf dem Beifahrersitz gesessen und sei mit seiner Partnerin hinter dem Lieferwagen gefahren. Er habe gesehen, wie der Deutsche auf die Straße geworfen wurde. Tim soll dabei die Arme über der Brust verschränkt gehalten haben. Von den mutmaßlichen Tätern sah er Arme und einen Teil vom Kopf.

Die Anklage fordert für die beiden Männer Haftstrafen von je 25 Jahren. Seit Oktober 2023 befinden sich die Spanier in Untersuchungshaft. Sie sollen die Familie - neben den Eltern die Schwester des Opfers - mit rund 200.000 Euro entschädigen sowie für Begräbnis- und Überführungskosten des Leichnams aufkommen.

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