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Nach "Wiederauferstehung" einer Totgeglaubten: Diese Konsequenzen zieht das Krankenhaus

Mitarbeiter in einer Leichenhalle hatten festgestellt, dass Seniorin noch lebte. Das Krankenhaus Joan March will nun die Protokolle für die Ausstellung des Totenscheins ändern. Ein ähnlicher Vorfall sei in der 80-jährigen Geschichte der Einrichtung noch nicht vorgekommen

Das Krankenhaus, in dem der Vorfall passierte.

Das Krankenhaus, in dem der Vorfall passierte. / DM

Das Krankenhaus Joan March in Bunyola, in dem am Freitag (6.12.) der Tod einer Seniorin festgestellt wurde, die später in der Leichenhalle in Palma wieder "auflebte", zieht Konsequenzen aus dem aufsehenerregenden Vorfall. So sollen die Protokolle geändert und neue Prüfungen eingeführt werden, um das Ableben eines Menschen zu bescheinigen. Die Frau, die noch rechtzeitig aus der Leichenhalle Son Valentí in Palma gerettet werden konnte, bleibt unterdessen in der Einrichtung, die auf unheilbar Kranke und die Pflege am Lebensende spezialisiert ist.

Verantwortliche des Krankenhauses wie auch der balearischen Gesundheitsbehörde IB-Salut sprechen von einem "außergewöhnlichen" Vorfall. In der 80-jährigen Geschichte der Einrichtung sei so etwas noch nie vorgekommen, heißt es.

Das ist passiert

Die schon ältere sterbenskranke Frau war am Freitagmorgen (6.12.) im Krankenhaus für tot erklärt worden. Sie reagierte nicht auf Reize. Der Arzt erklärte sie daraufhin für tot. Auch die Angehörigen der Frau wurden informiert.

Die Familie bat darum, die Seniorin in die Leichenhalle von Palma zu bringen. Dort sollte der Leichnam dann für die Totenwache präpariert werden. Mitarbeiter des städtischen Bestattungsinstitutes bemerkten dabei allerdings, dass sich die Finger einer Hand bewegten. Sie alarmierten daraufhin sofort den Rettungsdienst 061. Der eingetroffene Arzt bestätigte, dass die Seniorin tatsächlich noch am Leben war. Daraufhin wurde sie zurück ins Krankenhaus Joan March in Bunyola gebracht.

Geänderte Protokolle

Die Verantwortlichen von IB-Salut und Krankenhaus konnten keine Erklärung für den Fall liefern. Der Arzt habe alle vorgesehenen Schritte zur Ausstellung des Totenscheins befolgt, hieß es. Als Konsequenz aus dem Vorfall sollen nun aber die Protokolle geändert werden. /sw

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