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Tödliches Feuerinferno bei Rally Clásico auf Mallorca: Unfallfahrer freigesprochen

Das tragische Unglück hatte sich im März 2015 ereignet

Unglück am 14. März 2015: Der Wagen ging in Flammen auf. José Lumbreras verbrannte im Auto.

Unglück am 14. März 2015: Der Wagen ging in Flammen auf. José Lumbreras verbrannte im Auto. / Iván Romero

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Der mallorquinische Rallye-Fahrer Carlos Iscar ist nicht für den Tod seines Co-Piloten José Lumbreras verantwortlich, der im März 2015 bei einem Unfall im Rahmen der Rally Oris Clásico bei lebendigem Leibe verbrannte. Das hat nun das Landgericht in Palma entschieden. Geklagt hatte die Familie des Verstorbenen.

Das ist passiert

Das Feuer-Inferno hatte sich am Mittag des 14. März 2015 auf Höhe des Kilometers 7,6 auf der alten Landstraße zwischen Campanet und Pollença ereignet. Der damals 42-jährige Iscar saß am Steuer eines Renault 5 Turbo, als er bei einer Geschwindigkeit von etwa 120 Kilometern pro Stunde die Kontrolle über seinen Wagen verlor und frontal gegen einen Baum am Straßenrand krachte. Das Auto ging sofort in Flammen auf.

Carlos Iscar und José Lumbreras um Unfallwagen.

Carlos Iscar und José Lumbreras im Unfallwagen. / Alejandro Fernández

Während es Iscar gelang, sich schwer verletzt aus dem Wagen zu befreien, konnte Lumbreras die Tür nicht öffnen, da der Baumstamm im Weg war. Die Besatzung eines nachfolgenden Wagens versuchte noch, den 31-Jährigen zu retten, hatte aber keine Chance. Iscar wurde mit schwersten Verbrennungen an 50 Prozent des Körpers zunächst ins Landeskrankenhaus Son Espases, danach ins auf Verbrennungen spezialisierte Krankenhaus Vall d'Hebron nach Barcelona.

So argumentierte die Familie

Die Familie Lumbreras forderte von Iscar 150.000 Euro Schmerzensgeld mit der Begründung, dass er zum Zeitpunkt des Unglücks unter dem Einfluss von Alkohol und Benzodiazepinen stand. Bei letzteren handelt es sich um ein Betäubungsmittel. Die Substanzen wurden bei einer Blutuntersuchung wenige Stunden nach dem Unfall im Krankenhaus Son Espases festgestellt.

Vor Gericht erklärte jedoch der Arzt, der als erster am Unglücksort war, dass er dem Verunglückten die Benzodiazepine verabreicht hatte. Bezüglich des Alkohols, der festgestellt wurde, lag der Wert bei 0,1 Promille. Die Verteidigung argumentierte, dass dieser Wert bei der Inhalation des Treibstoffs entstanden sein dürfte, der in Flammen aufging. Der Treibstoff, der bei Rallye-Autos verwendet wird, enthalte einen hohen Anteil an Ethanol. Das Gericht folgte dieser Darstellung.

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