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"Mangelnde Unparteilichkeit": Die Verurteilten im Fall Tim V. bitten um eine Wiederholung des Verfahrens

Die Verteidigung der beiden Beschuldigten erklärt, die Richterin habe der Nebenklage gleich mehrere juristisch fragwürdige Verhaltensweisen durchgehen lassen

Die Familie von Tim V. nach dem Schuldspruch im Mordprozess auf Mallorca.

Marcos Ollés

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Die beiden Verurteilten im Fall Tim V. haben beantragt, den Gerichtsprozess zu wiederholen. Francisco Jesús J.G. und José David R.S. wurden im Dezember für schuldig befunden, den deutschen Urlauber im Oktober 2022 aus einem fahrenden Lieferwagen auf die Flughafenautobahn geworfen zu haben. Der junge Mann wurde kurz darauf überfahren und starb. Das Landgericht in Palma verurteilte die beiden Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen.

Das beanstanden die Verteidigerinnen

Laut der Verteidigung der beiden Männer habe die Richterin "mangelnde Unparteilichkeit" gezeigt. So habe diese erlaubt, dass die Anwältin der Nebenklage, also die Verteidigerin von Tim V.'s Familie, in ihrem Eröffnungsplädoyer Behauptungen aufgestellt habe, die nicht in der Anklageschrift auftauchten. Unter anderem, dass die beiden Männer den Urlauber in den Lieferwagen gezerrt hätten oder dass Tim V. schon tot war, als er aus dem Lieferwagen fiel.

Des Weiteren habe die Nebenklage die Aussagen der beiden Beschuldigten im Polizeiprotokoll verzerrt wiedergegeben und damit Aspekte in das Verfahren eingebracht, die bei der Beweisaufnahme nicht zugelassen worden waren. Zudem hätten Staatsanwältin und Nebenklage der Jury jene Fragen zukommen lassen, die sie den Angeklagten gestellt hätten, wenn diese sich nicht geweigert hätten.

Die Verteidigerinnen der beiden Verurteilten sind der Auffassung, dass dieses Vorgänge juristisch nicht zulässig sind. Ihrer Ansicht nach sei die Jury dadurch negativ beeinflusst worden. Der Richterin wirft die Verteidigung vor, dass sie diese Verhaltensweisen nicht gebremst habe.

Die Sache mit der Trunkenheit

Zudem kritisieren sie, dass im Gegenstand des Urteils der starke Trunkenheitsgrad vom Tim V. zum Zeitpunkt des Geschehens als erschwerend für die Schuld der Angeklagten erachtet wurde. Dieser sei ebenfalls nicht Teil der Anklageschrift gewesen. Des Weiteren würde dies nach Ansicht der Verteidigung die These bekräftigen, dass der Deutsche selbst aus dem Fahrzeug gesprungen ist.

Zudem steht im Schreiben der Anwältinnen an den Obersten Gerichtshof der Balearen, dass es im Urteil heißt, die beiden Beschuldigten hätten sich abgesprochen, Tim V. auf die Autobahn zu stoßen. Allerdings sei nicht dargelegt, welche Motivation hinter so einer Tat gesteckt haben könne. Auch werde nicht dargelegt, warum die Version der beiden Angeklagten verworfen wurde. Zuletzt würde das Urteil auf den "widersprüchlichen Aussagen" von zwei Zeugen basieren, die nach Ansicht der Verteidigung nicht ausreichen, um zu einem eindeutigen Urteil zu kommen. /pss

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