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Verurteilte im Fall Tim V. beantragen vorläufige Haftentlassung

Bereits vergangene Woche hatten die beiden Männer beantragt, das Gerichtsverfahren zu wiederholen

Die Familie von Tim V. nach dem Schuldspruch im Mordprozess auf Mallorca.

Marcos Ollés

Die beiden Verurteilten im Fall Tim V. wollen nicht im Gefängnis bleiben. Nachdem Francisco Jesús J.G. und José David R.S. vergangene Woche bereits die Wiederholung des Gerichtsverfahrens beantragt hatten, haben deren Verteidigerinnen am Dienstag (28.1.) um eine vorläufige Haftentlassung gebeten. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Antrag ab.

Die beiden Männer waren im Dezember 2024 für schuldig befunden worden, den deutschen Urlauber im Oktober 2022 aus einem fahrenden Lieferwagen auf die Flughafenautobahn geworfen zu haben. Der junge Mann wurde kurz darauf überfahren und starb. Das Landgericht in Palma verurteilte die beiden Angeklagten zu 12,5 beziehungsweise 15 Jahren Haft.

Die Vorwürfe der Verteidigung

Vergangene Woche beantragte die Verteidigung eine Wiederholung des Verfahrens. Demnach habe die Richterin "mangelnde Unparteilichkeit" gezeigt. Sie habe gestattet, dass die Verteidigung der Nebenklage, also die Anwältin von Tim V.'s Familie, in ihrem Eröffnungsplädoyer Behauptungen aufgestellt habe, die nicht in der Anklageschrift auftauchten. Etwa, dass die beiden Männer den Urlauber in den Lieferwagen gezerrt hätten oder dass Tim V. schon tot war, als er aus dem Lieferwagen fiel.

Zudem habe die Nebenklage die Aussagen der beiden Beschuldigten im Polizeiprotokoll verzerrt wiedergegeben und auf diese Weise Aspekte in das Verfahren eingebracht, die bei der Beweisaufnahme nicht zugelassen worden waren. Darüber hinaus hätten Staatsanwältin und Nebenklage der Jury jene Fragen zukommen lassen, die sie den Angeklagten gestellt hätten, wenn diese sich nicht geweigert hätten. Die Verteidigung ist der Auffassung, dass diese Vorgänge juristisch nicht zulässig sind. Die Jury sei dadurch negativ beeinflusst worden.

Ein weiterer Kritikpunkt: Im Gegenstand des Urteils wurde der starke Trunkenheitsgrad vom Tim V. zum Zeitpunkt des Geschehens als erschwerend für die Schuld der Angeklagten erachtet. Dieser sei ebenfalls nicht Teil der Anklageschrift gewesen. Nach Ansicht der Verteidigung bestärkt der Zustand von Tim V. die These, dass der Deutsche selbst aus dem Fahrzeug gesprungen ist. /pss

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