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Auf Mallorca festgenommener Betrüger wird an die USA ausgeliefert

Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, insgesamt 27 Millionen US-Doller ergaunert zu haben

Ein Beamter der Einheit für Cyberkriminalität bei der Nationalpolizei.

Ein Beamter der Einheit für Cyberkriminalität bei der Nationalpolizei. / DM

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Ein im vergangenen Jahr auf Mallorca festgenommener Betrüger kann an die USA ausgeliefert werden. Das hat der Oberste Gerichtshof Spaniens entschieden. Dem 22-jährigen Briten wird vorgeworfen, insgesamt 27 Millionen US-Dollar ergaunert zu haben. Der junge Mann hatte sich in Palma vor den Ermittlern des FBI versteckt, die ihm schon länger auf den Fersen waren.

So funktionierte die Masche

Nach Ansicht der Behörden war der Mann der Anführer einer Bande, die Firmen in verschiedenen Städten in den USA ins Visier nahm. Die Cyberkriminellen schickten E-Mails an Mitarbeiter der Unternehmen, in denen sie davor warnten, dass Online-Konten geschlossen werden würden, wenn diese nicht aktualisiert würden. Die Opfer wurden auf eine Website geführt, auf der sie zahlreiche Daten eingeben mussten. Das erlaubte den Kriminellen, sich unter anderem die Zugänge für die Bankkonten zu verschaffen. Von dort aus überwiesen sie größere Beträge an Konten in Drittländern.

Nach langen Ermittlungen konnte die US-Bundespolizei FBI den mutmaßlichen Anführer in Spanien ausmachen. Die Behörde erbat die Zusammenarbeit der Policía Nacional. Der Zugriff erfolgte am Flughafen, als der junge Mann drauf und dran war, nach Italien auszureisen.

Auslieferung in die USA

Seit seiner Festnahme auf der Insel im Juni 2024 befand sich der Mann auf Anweisung des Obersten Gerichtshofs in Untersuchungshaft. In den USA droht ihm wegen der verschiedenen Finanzdelikte eine Gefängnisstrafe von mehr als 60 Jahren. Der mutmaßliche Kriminelle hatte in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, die drohende Auslieferung abzuwenden. Sein Anwalt argumentierte, die vom FBI vorgelegten Beweise seien nicht ausreichend, um eine Überstellung in die Vereinigten Staaten zu rechtfertigen. Das Gericht kam allerdings zu einem anderen Schluss und ordnete nun die Auslieferung an. Wann diese konkret umgesetzt wird, ist nicht bekanntgegeben worden. /pss

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