Berufung im Fall des deutschen Mallorca-Urlaubers Tim V. abgelehnt: Verurteilte Mörder bleiben im Gefängnis
Sie sollen den Deutschen aus einem fahrenden Lieferwagen geworfen haben

Mordprozess im Fall Tim V.: Die beiden Angklagten am Donnerstag (5.12.) vor Gericht. / Europa Press
In einem 63-seitigem Schreiben hat der Oberste Gerichtshof der Balearen den Berufungsantrag im Fall des auf der Autobahn verstorbenen Mallorca-Urlaubers Tim V. in allen Punkten abgelehnt. Das Mordurteil gegen die beiden Spanier bleibt somit bestehen und sie müssen lange Haftstrafen absitzen. Auch die von der Staatsanwaltschaft sowie von Anwältin Maria Barbancho, in Vertretung der Familie des Opfers, geforderte Entschädigungszahlung müssen sie leisten. Die Verurteilten könnten in nächster Instanz noch Berufung vor dem spanischen Gerichtshof einlegen.
Weswegen die Verteidigung eine Wiederholung des Prozesses verlangte
Die Anwältinnen der Verurteilten hatten die Berufung mit der Begründung eingelegt, dass Richterin Gemma Robles während des Prozesses parteiisch gehandelt habe. So habe sie der Anklage gestattet, Thesen aufzustellen, die sich letztlich als falsch darstellten. Zudem durfte die Anklage die Spanier mit Fragen bombardieren, obwohl diese von ihrem Recht Gebrauch machten, auf eine Aussage zu verzichten.
Zudem sahen die Anwältinnen die Beweislage als zu dünn und kritisierten die gemeinsame Verurteilung beider Angeklagten. So bekam Lieferwagenfahrer Francisco Jesús J.G. ebenfalls eine langjährige Haftstrafe, obwohl er nur am Steuer des Fahrzeugs saß, aus dem der deutsche Mallorca-Urlauber nach Ansicht des Gerichts von José David R.S. gestoßen wurde.
12,5 und 15 Jahre Haft für die beiden Verurteilten
Bereits Ende Januar lehnte das Gericht eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen der möglichen Fluchtgefahr ab.
Ein Geschworenengericht hatte die beiden Männer im Dezember für schuldig befunden. Sie sollen den Deutschen aus einem Lieferwagen auf die Autobahn geworfen haben, wo er im Anschluss von einem Auto überfahren wurde. Er verstarb am Unfallort. Die Richterin entschied auf 12,5 und 15 Jahre Haft für den Fahrer des Lieferwagens und seinen Beifahrer.
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