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Revolution in der spanischen Justiz: Einfach vor Gericht ziehen geht jetzt nicht mehr

Ein neues Gesetz, das die Amtsgerichte entlasten soll, tritt am Donnerstag (3.4.) in Kraft. So müssen etwa vor Zivilgerichten die Kläger vorweisen, dass sie zuvor eine außergerichtliche Einigung angestrebt haben. Anwälte zeigen sich kritisch

Eine Richterin in ihrer Robe an einem Gericht in Palma.

Eine Richterin in ihrer Robe an einem Gericht in Palma. / B. Ramon

Frenetische Tage liegen hinter Zivilrechtlern und Amtsgerichten auf Mallorca. In den vergangenen Tagen haben die Anwälte auf der Insel die Justiz mit Arbeit nur so überhäuft. Allein in Palma sind in der letzten Märzwoche sowie zwischen Montag (31.3.) und Mittwoch (2.4.) täglich teils deutlich mehr als 1.000 Klagen bei den Gerichten eingegangen. Normal sind wenige Hundert.

Der Grund für diese Klagelawine ist ein neues Gesetz der spanischen Zentralregierung, das am Donnerstag (3.4.) in Kraft getreten ist und das Justizwesen in einigen Bereichen komplett neu regelt. Die sogenannte „Ley de la eficiencia de la justicia“ hatte Justizminister Félix Bolaños erst kürzlich als „größten Umsturz in der Justiz der vergangenen Jahrzehnte“ angekündigt.

Nicht sofort vor Gericht

Einer der zentralen Punkte des neuen Gesetzes – eben jener, der zu der Klagewelle in den vergangenen Tagen geführt hat: Seit Donnerstag dürfen Zivilklagen erst vor Gericht eingereicht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die beteiligten Parteien zuvor eine außergerichtliche Einigung versucht haben, wie etwa eine Mediation oder Ähnliches. Das aber kann teuer sein und Monate dauern, daher die Klagewelle. Die Maßnahme soll die Gerichte entlasten, viele Anwälte aber sind skeptisch. So spricht Víctor Soriano mit Kanzleien in Palma und auf Ibiza davon, dass diese Bedingung „verfassungswidrig“ sein könnte. Die außergerichtliche Einigung müsse freiwillig stattfinden, niemand könne dazu verpflichtet werden.

Zusammenlegung verschiedener Gerichte

Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Neuorganisation der Amtsgerichte. Gab es bisher die sogenannten Einzelgerichte mit einem Richter, werden nun Zuständigkeiten zusammengelegt. Richter in komplexen Verfahren an Amtsgerichten sollen einen zusätzlichen Kollegen als Verstärkung hinzuziehen können.

Und ab Oktober sollen sich die Gerichte, die sexualisierte Gewalt gegen Frauen verhandeln, um alle Sexualdelikte auf Mallorca kümmern. „Das wird ein Drama, denn die Gerichte sind ja jetzt schon am Anschlag, und vor allem im Sommer gibt es viele Sexualdelikte auf Mallorca“, kritisiert Anwalt Soriano. Die Anwaltskammer auf den Balearen warnte diese Woche zudem davor, dass es kaum klare Anweisungen gebe, wie das neue Gesetz umzusetzen sei.

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