Sie stach zwei Rivalinnen ab: Playa-Prostituierte zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
Die Attacke hatte sich im vergangenen Sommer unweit des Bierkönigs ereignet

Die verurteilte Prostituierte vor Gericht. / M.O.I.
Das Landgericht in Palma hat eine Prostituierte zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagte bekannte sich schuldig, im vergangenen Sommer auf zwei andere Frauen an der Playa de Palma mit einem Messer eingestochen zu haben.
Das ist passiert
Wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet, ereignete sich die Attacke in den Morgenstunden des 14. Juni 2024 im Carrer Missió de San Diego, unweit des Bierkönigs. Die nun verurteilte Frau sah eine andere Prostituierte auf einer Bank sitzen. Sie schlich sich von hinten heran und stach mehrfach unvermittelt mit einem Messer auf diese ein. Als das Opfer sich erhob, gelang es ihm, einen weiteren Stich mit der Hand abzuwehren. Eine weitere Frau in der Nähe versuchte, das Opfer zu beschützen. Dabei erlitt sie eine tiefe Stichwunde am Unterarm.
Zahlreiche Augenzeugen riefen die Rettungskräfte. Diese brachten die beiden Opfer ins Krankenhaus. Die erste Frau, die attackiert wurde, hatte vier Stichwunden am Rücken und eine an der Hand erlitten, die genäht werden mussten. Die Täterin wurde derweil festgenommen. Sie befand sich seither in Untersuchungshaft. Grund für die Attacke war vermutlich ein Streit um das Revier, in dem die Frauen Kunden anlocken wollten.
Deutlich höhere Strafe gefordert
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes und Körperverletzung gefordert. Der Verteidigung gelang es, einen Vergleich einzugehen, sodass die Haftstrafe deutlich reduziert wurde. Die Frau wurde nun in zwei Fällen von Körperverletzung zu jeweils zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem muss sie die Opfer finanziell entschädigen. Die Frau mit den Verletzungen am Rücken bekommt 6.859 Euro zugesprochen. Die andere erhält 2.378 Euro Schmerzensgeld. Zudem darf sich die Täterin den Opfern in den kommenden fünf Jahren nicht nähern. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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