Geldwäsche-Ermittlungen gegen Diktatorensohn: Gabriel Obiang auf Mallorca als Beschuldigter vorgeladen
Der Sohn des Dikators von Äquatorialguinea verweigerte am Donnerstag (10.4.) per Videokonferenz die Aussage

Gabriel Obiang verweigerte die Aussage in einer Videokonferenz. / Campus Tag Wikimedia
Gabriel Obiang, Sohn des Diktators von Äquatorialguinea Teodoro Obiang, ist am Donnerstag (10.4.) per Videokonferenz vor dem Ermittlungsgericht Nummer 3 in Palma erschienen. Gegen den Diktatorensohn, selbst Minister in der Regierung seines Vaters, wird im Zusammenhang mit einem Geldwäsche-Skandal ermittelt, der von Mallorca aus organisiert wurde.
Darum geht es in dem Fall
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Organisation, die rund zehn Millionen Euro aus Äquatorialguinea über ein komplexes Netzwerk von Firmen in mehreren europäischen Ländern gewaschen haben soll. Die Ermittler sind sich sicher, dass Gelder aus öffentlichen Bauprojekten in Äquatorialguinea zweckentfremdet wurden. Ein Teil dieses Geldes sei daraufhin in den Kauf von Immobilien auf Mallorca investiert worden. Die Transaktionen liefen über mehrere Briefkastenfirmen in Ländern wie den Kapverdischen Inseln, Liechtenstein, Zypern, Belize und den Niederlanden.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei Personen auf Mallorca festgenommen. Eine von ihnen ist ein niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Llucmajor, der als Hauptverantwortlicher für die Investitionen des illegalen Geldes gilt. Er ist derzeit auf freiem Fuß. An den Ermittlungen der sogenannten Operation "Run Out" sind neben der spanischen Justiz auch die portugiesische Polizei und Europol beteiligt.
Aussage verweigert
Gabriel Obiang wurde vom Ermittlungsgericht als Beschuldigter vorgeladen. Der Minister aus Äquatorialguinea hatte bereits mitgeteilt, dass er nicht persönlich erscheinen werde und seine Aussage per Videokonferenz aus der spanischen Botschaft des westafrikanisches Landes erfolgen solle. Er machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Dies geschah auf Anraten seines Anwalts, der ebenfalls per Videokonferenz aus einer Kanzlei in Madrid zugeschaltet war. Die Anhörung war daher sehr kurz.
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