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Neuer Raumordnungsplan: Bekommt Mallorca bald Windparks?

Der Inselrat hat am Donnerstag (10.4.) den neuen Raumordnungsplan beschlossen. Das könnte der Windkraft auf der Insel Antrieb verleihen. Für künftige Solarparks ist dagegen weniger Fläche eingeplant als zunächst angedacht

Auf Mallorca gibt es bisher keine Windparks.

Auf Mallorca gibt es bisher keine Windparks. / Redaktion DM

Mehr als 24.000 Hektar der Fläche von Mallorca werden für den Bau von Windparks ausgewiesen. Die entstehenden Windräder dürfen dabei maximal 50 Meter hoch sein. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen im Raumordnungsplan, die der Inselrat am Donnerstag (10.4.) verabschiedet hat.

Bisher ist Windenergie auf Mallorca eher Zukunftsdenken. Zwar weht auf der Insel regelmäßig eine steife Brise, laut des Energiewirtschaftsplans sind die Anlagen in der besonders windreichen Tramuntana aber aus Landschaftsschutzgründen nicht gestattet. Daran wird sich auch jetzt nichts ändern. Ein Großteil der Flächen, auf denen künftig mögliche Windparks entstehen könnten, erstreckt sich laut dem neuen Raumordnungsplan über die Großgemeinden Manacor, Inca, Santanyí und Llucmajor. Über konkrete Projekte ist aber noch nichts bekannt.

Weniger Fläche für neue Solarparks

Gleichzeitig verständigte sich der Inselrat darauf, die Flächen zur Installation künftiger Photovoltaikanlagen auf Mallorca um 10.000 Hektar zu reduzieren. In einem Entwurf aus dem Jahr 2023 war vorgesehen gewesen, 26.366 Hektar Fläche für Solaranlagen im großen Stil einzuplanen. Dieser Entwurf war aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht genehmigt worden. Nun wird der Vorschlag auf 16.638 Hektar reduziert – also fast 10.000 Hektar weniger.

Ausgeschlossen werden sollen künftig landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auf einigen Flächen werden allerdings bereits Projekte vorangetrieben, die dann wieder gestoppt werden müssten. Zudem sind Photovoltaikanlagen weder im Tramuntana-Gebirge noch in Naturschutzgebieten erlaubt. Inhaber der Solarparks dürfen die Installationen zudem maximal vier Meter hoch bauen und verpflichten sich, visuelle Schutzbarrieren zu pflanzen, um die optischen Auswirkungen zu reduzieren. Außerdem müssen die Anlagen mit mindestens 500 Metern Abstand von Ortschaften gebaut werden.

Genehmigungen durch die Gemeinden

Ein weiterer Aspekt, der in die Änderung des Raumordnungsplans aufgenommen wurde, ist, dass künftig die Gemeinden das letzte Wort bei Photovoltaikprojekten mit einer Fläche von bis zu vier Hektar haben – ohne dass eine Stellungnahme der Balearen-Regierung oder des Inselrats erforderlich ist. Bisher war ein positiver Bericht dieser Institutionen notwendig.

Nach Angaben des Inselrats ist das Ziel dieser Maßnahme, „bürokratische Hürden abzubauen“, damit die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden effizienter arbeiten können.

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