Jetzt amtlich: Die neuen Benimmregeln in Palma kommen im Mai
Der Stadtrat hat die Ordenanza Cívica verabschiedet. Die Opposition will dagegen vor Gericht ziehen

Der Stadtrat hat die neuen Benimmregeln verabschiedet. / DM
Die neuen Benimmregeln im Stadtgebiet Palma haben mit ihrer Verabschiedung im Stadtrat am Donnerstag (24.4.) die vorerst letzte Hürde genommen. Sie treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt BOIB in Kraft. Damit ist Mitte Mai zu rechnen. Allerdings ließ die Opposition schon durchblicken, gegen die sogenannte "Ordenanza Cívica" vor Gericht ziehen zu wollen.
Die regierenden Konservativen (Volkspartei, PP) und die rechtsextreme Vox stimmten für den Gesetzesvorschlag, der seit November auf Mallorca für Diskussionen sorgt. "Es ist keine bloße Aneinanderreihung von Bußgeldern und Verboten. Mit den Benimmregeln fördern wir eine sichere und saubere Stadt. Das gute Benehmen ist dann keine Ausnahme mehr", rechtfertigte der für die Bürgersicherheit zuständige Stadtrat Miquel Busquets die Entscheidung.
"Verletzt Grundrechte"
Die Opposition verurteilte die Benimmregeln scharf. "Das wird kein Bisschen zu einem besseren Zusammenleben beitragen", sagte die sozialistische Stadträtin Angélica Pastor. "Es ist weder das Ergebnis einer Abstimmung unter allen Beteiligten noch wurden anderen Stimmen gehört. Damit werden die Bürger drangsaliert und Grundrechte wie der Wohnraum verletzt."
Was steht in den Benimmregeln?
Anders als viele andere Benimmregeln zuvor haben es diese nun nicht hauptsächlich auf die Saufgelage und die Playa de Palma abgesehen. Die Ordenanza Cívica wird im ganzen Stadtgebiet Palmas gelten. Sie umfasst beispielsweise die Pflicht für Elektrorollerfahrer, einen Helm aufzusetzen und eine Haftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von 120.000 Euro abzuschließen.
Das Verbot, im Wohnwagen zu leben, strich das Rathaus nach heftigen Protesten aus dem Gesetzestext. Dennoch sind die Camper weiterhin ungern gesehen. In den Benimmregeln wird hervorgehoben, dass Wohnwagen und -mobile nur bis zu zehn Tage am selben Ort stehen dürfen.
Nicht nur die Camper, auch die Straßenkünstler haben erfolglos darum gebeten, gänzlich von den Benimmregeln verschont zu bleiben. Ihre Auftritte werden auf 30 Minuten begrenzt. Bei Verstoß drohen hohe Geldstrafen, und die Polizei darf gar die Instrumente konfiszieren.
Generell werden viele Bußgelder angehoben. Das gilt für das Ausspucken oder Pinkeln ebenso wie für das Anbringen von Graffiti oder jenen Alkoholkonsum, der auf "offener Straße" das "Zusammenleben" beeinträchtigt.
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