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Neue Benimmregeln auf Mallorca treten in Kraft: Was nun konkret in Palma verboten ist

Im Amtsblatt BOIB vom Samstag (24.5.) sind die vom Rathaus Palma beschlossenen neuen Regeln veröffentlicht worden. Das sind die wichtigsten Punkte

E-Roller-Fahrer brauchen künftig einen Helm.

E-Roller-Fahrer brauchen künftig einen Helm. / Manu Mielniezuk

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Das Rathaus Palma hatte am 24.4. die neuen Benimmregeln beschlossen. Nun sind sie am Samstag (24.5.) im Amtsblatt BOIB veröffentlicht worden und treten quasi mit sofortiger Wirkung (ab Sonntag, 25.5.) in Kraft. Sie gelten im ganzen Stadtgebiet. Die MZ hat die wichtigsten Verbote und Änderungen aufgelistet, die so auch bereits in der offiziellen Pressemitteilung der Stadt von April standen.

1. Schutz der Menschenwürde und Gleichstellung

Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. Darunter zählt die Stadt jegliche abwertende Äußerung über die Würde des Menschen. Sei es aus rassistischen, sexuellen, religiösen, ideologischen oder sozioökonomischen Gründen.

Zudem sollen Minderjährige besser vor Gewalt geschützt werden. Werbung für Drogen, Alkohol oder sexuelle Handlungen sind verboten.

2. Sauberkeit und Umweltschutz

Müll und Bauschutt dürfen nicht auf der Straße entsorgt werden. Restaurants und Bars, die ihre Produkte zum Mitnehmen verkaufen, müssen im Umkreis von 25 Metern für Sauberkeit sorgen. Einwegverpackungen sollen reduziert werden, eigene Mülleimer sind Pflicht.

Graffiti oder Schmierereien an öffentlichen Gebäuden, Straßenlaternen oder anderen Elementen der Infrastruktur sind genauso verboten wie das Anbringen von Plakaten. Das Hütchenspiel ist untersagt.

3. Kampf gegen Lärmbelästigung

Musikalische Aktivitäten im Freien sind nur mit einer Genehmigung erlaubt. Lautsprecher werden weitestgehend verboten. Sie dürfen nicht vor öffentlichen Gebäuden, in Wohngebieten oder an belebten Orten benutzt werden. Die Stadt will auf die Nachtruhe der Anwohner Wert legen.

4. Neue Regeln für Stadtführungen

Geführte Gruppen dürfen maximal 35 Personen (inkl. Guide) umfassen. Empfohlen wird der Einsatz von Audioguides. Geführte Touren mit Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten – Ausnahmen gibt es nur mit Sondergenehmigung. Um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden, gelten diese Vorschriften erst ab dem 1. Januar 2026.

5. Alkohol, Drogen und Massenansammlungen

Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist nur verboten, wenn er das allgemeine Miteinander stört. Sprich wer ruhig auf einer Bank oder am Strand sein Bier trinkt, ist laut Benimmregeln sicher. Saufgelage, Drogenkonsum und laute Versammlungen sind hingegen verboten. Minderjährigen ist der Alkoholkonsum grundsätzlich untersagt.

6. Wohnmobile und wildes Campen

Campen ist nur an offiziell ausgewiesenen Orten erlaubt - die es in Palma derzeit allerdings gar nicht gibt. Wohnwagen dürfen nicht ohne ein davor gespanntes Auto im öffentlichen Raum abgestellt werden. Das Parken von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur bis zu zehn Tage am selben Ort erlaubt. Danach muss das Fahrzeug bewegt werden. Es dürfen keine Tische, Grills, Vorzelte oder Stühle außerhalb des Wohnmobils installiert werden. Die Camper müssen darauf achten, keine Lärm- oder Geruchsbelästigung zu verursachen.

7. Regeln für E-Scooter

Keine Fahrten auf Gehwegen, in Parks oder Fußgängerzonen. Der Helm und die Warnweste sind nun Pflicht. Zuvor war es lediglich ein "reflektierendes Element". Die Fahrer müssen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 120.000 Euro abschließen. Die Roller dürfen nicht schneller als 25 km/h auf der Straße fahren, auf Radwegen, die auf dem Bürgersteig verlaufen, nur 10 km/h, auf Radwegen zwischen Bürgersteig und Straße 15 km/h. Die Roller dürfen neben der Tempo 30-Zone nun auch auf Straßen mit Tempo 40 fahren - jedoch nur mit ebenjenen 25 km/h. Die Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, 15 Jahre, wenn sie einen Mopedführerschein haben.

8. Verbot bestimmter Verhaltensweisen

Balconing, also Herumklettern auf Balkons, ist verboten. Ebenso Parkour. In der Öffentlichkeit gilt Kleidungspflicht. Schlafen in Parks und auf Bänken ist untersagt. In Brunnen und Teichen darf nicht gebadet werden. Die Strandduschen dürfen nur ohne Seife und Shampoo benutzt werden. Motorräder müssen im rechten Winkel auf der Straße parken.

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